Der deutsche Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Amtsgericht in Plön im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein bewertete Reden des Angeklagten während der Coronapandemie in seinem Urteil am Dienstag als nicht strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen.

Demnach sollte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Begründung des Richters

Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.

Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der "Querdenker"-Bewegung. In seinen Bestsellerbüchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert.

Anhänger vor dem Gerichtsgebäude

Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen Bhakdi hatte am Dienstag für eine Versammlung von "Querdenkern" und einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Vor dem Gerichtsgebäude in der Kreisstadt versammelten sich ab der Früh immer mehr Anhänger Bhakdis. Bis zum Beginn des Prozesses waren es mehr als 300 Menschen, die mit Transparenten ihre Solidarität mit dem Angeklagten ausdrückten.

"Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt", war unter anderem zu lesen. Andere schrieben "Danke Sucharit Bhakdi" auf ihr Banner und malten ein rotes Herz daneben. Der 76 Jahre alte Angeklagte kam mit einem Elektroklapprad angefahren und wurde von seinen Anhängern mit Applaus und Jubel begrüßt. Die Polizei setzte rund 50 Beamte ein, um für einen geregelten Ablauf zu sorgen. Auch die Justiz verstärkte ihr Personal. Platz im Gericht gab es nur für knapp zwei Dutzend Journalisten und 21 Zuschauer. Wer keinen Einlass fand, stand buchstäblich im Regen.

Ikone der "Querdenker"-Bewegung

Die Generalstaatsanwaltschaft forderte am Dienstag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro. Ihrer Überzeugung nach überschritten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit. Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der "Querdenker"-Bewegung. In seinen Bestsellerbüchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert. Die Verteidigung trat für einen Freispruch ein.

Die Verhandlung begann mit einer Unterbrechung und dem Vorspielen von Reden des Angeklagten. Zunächst scheiterte die Verteidigung mit dem Versuch, das Verlesen der Anklage zu verhindern. Die Anwälte warfen der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft schwerwiegende Mängel in der Anklage vor. Der Strafrichter entschied nach einer Unterbrechung, den Prozess fortzusetzen. Es habe keine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung gegeben. Er gab aber den rechtlichen Hinweis, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei.

Im Gerichtssaal kam es zu Beginn unter den Augen von mehr als 40 Journalisten und Zuschauern zu einer ungewöhnlichen Szene. Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Bhakdi, der im Kreis Plön wohnt, hielt die flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau. Am Nachmittag begannen die Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit einem Urteil wurde für den späten Nachmittag gerechnet.