Anwältinnen des WikiLeaks-Gründers Julian Assange haben gegen den US-Auslandsgeheimdienst CIA, seinen Ex-Direktor Mike Pompeo sowie eine spanische Sicherheitsfirma Klage wegen Bespitzelung eingereicht. Sie werfen sie der CIA vor, Daten von ihren Telefonen und Computern kopiert und Gespräche aufgezeichnet zu haben. Der US-Geheimdienst habe ihren in der Verfassung der Vereinigten Staaten verankerten Schutz privater Gespräche verletzt, in diesem Fall mit Assange.

Daten abgegriffen

Auch zwei US-Journalisten schlossen sich der Klage an. Nach Angaben der Kläger arbeitete die CIA mit der von der ecuadorianischen Botschaft in London beauftragten Sicherheitsfirma Undercover Global zusammen, um den Australier Assange, seine Anwälte, Journalisten und weitere Besucher des WikiLeaks-Gründers zu bespitzeln. Pompeo war später unter US-Präsident Donald Trump Außenminister.

Demnach mussten die Besucher Computer und Mobiltelefone bei Betreten der Botschaft an die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma überreichen. Diese sollen dann die Daten abgegriffen und an die CIA weitergeleitet haben. Zudem seien vertrauliche Beratungen zwischen Assange und seinen Anwälten abgehört worden.

Der heute 51-jährige Assange lebte von 2012 bis 2019 in der Botschaft, wo ihm politisches Asyl gewährt wurde. Mittlerweile sitzt er in britischer Haft.

Rücknahme des Auslieferungsantrags?

"Die Verfassung der Vereinigten Staaten schützt amerikanische Staatsbürger vor Übergriffen der US-Regierung, auch wenn diese Aktivitäten in einer ausländischen Botschaft in einem fremden Land stattfinden", sagte Kläger-Anwalt Richard Roth in einer Mitteilung der Unterstützer-Kampagne DEA (Don't Extradite Assange). Besucher hätten zu Recht erwarten dürfen, "dass die Sicherheitsbediensteten der ecuadorianischen Botschaft in London keine Spione der US-Regierung sind".

Assanges Recht auf ein faires Verfahren sei aufgrund der Bespitzelung durch die CIA "nunmehr beeinträchtigt, wenn nicht gar zerstört", da die Regierung die Inhalte der Gespräche kenne, erklärte der Anwalt Robert Boyle, der ebenfalls die Kläger vertritt, vor Reportern. "Als Reaktion auf diese offenkundig verfassungswidrigen Aktivitäten sollte es Strafmaßnahmen geben, die bis zur Abweisung der Klage oder zur Rücknahme des Auslieferungsantrags reichen können", sagte der Anwalt mit Blick auf das juristische Verfahren gegen Assange.

Die Klage eingereicht hatten die Anwältinnen Margaret Ratner Kunstler und Deborah Hrbek sowie die Journalisten Charles Glass and John Goetz. Sie alle hatten Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London besucht.

Assange hatte Anfang Juli Berufung gegen die Entscheidung der britischen Regierung eingelegt, ihn an die USA auszuliefern. Dort droht Assange eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren, weil er 2010 auf seiner Website WikiLeaks rund 700.000 vertrauliche Dokumente unter anderem zu Aktivitäten des US-Militärs im Irak und in Afghanistan veröffentlicht hatte.