Was ist bei der Einreise nach Italien zu beachten?

Seit Sonntag entfällt die fünftägige Quarantäne bei der Einreise nach Italien: Abgesehen von den "roten" und "orangen" Zonen (Aostatal) ist die Einreise möglich. Für die Einreise braucht man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf - Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen - und ein ausgefülltes Formular der Selbsterklärung. Ab 24. Mai müssen sich alle Reisenden stattdessen über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden. Hat man kein negatives Attest, muss man sich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigentest unterziehen. Eine zusätzliche Registrierung wird derzeit von Südtirol,Kalabrien, ApulienSizilien und Sardinien verlangt. 

Was gilt bei der Einreise nach dem Urlaub in Österreich?

Seit 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Italien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig. Alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen  müssen sich maximal 72 Stunden davor mittels „Pre-Travel-Clearance-Formular“ (PTC) unter https://entry.ptc.gv.at registrieren.

Welche Corona-Regeln gelten in Italien?

Das hängt ganz von der entsprechenden Zone ab. Die italienischen Regionen sind entsprechend der Infektionsrate in rote, orange, gelbe und weiße Zonen (mit mehr oder weniger strengen Auflagen) eingeteilt. Seit Montag (17.5.) zählen alle Regionen – mit Ausnahme des Aostatals im Norden (orange Zone) – zu sogenannten gelben Zonen.

In gelben Zone (derzeit fast ganz Italien) gelten folgende Maßnahmen: ein nächtliches Ausgangsverbot gilt von 23 bis 5 Uhr, Bars und Restaurants sind unter Einhaltung dieser Ausgangssperre im Freien geöffnet. In der Öffentlichkeit sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen verpflichtend.

Wo kann man sich in Italien testen lassen?

Touristen in Venedig können sich etwa direkt in ihrem Hotelzimmer einem Test unterziehen. Sie können dabei wählen, ob sie einen Schnell- oder Molekulartest machen wollen. Die Initiative ist auf die Tourismusabteilung des Industriellenverbands Confindustria Venedig zurückzuführen, die sich zum Ziel gesetzt hat, das Reisen, den Aufenthalt und die Teilnahme an Konferenzen in der Lagunenstadt zu erleichtern.

Das Italienische Rote Kreuz (Croce Rossa Italiana) bietet in 12 italienischen Bahnhöfen kostenlose auch Antigen-Schnell-Tests an. Die Liste der Bahnhöfe findet man hier.

Weitere Initiativen sind zugunsten von Touristen geplant. Die Urlaubsregion Venetien, zu der Venedig gehört, plant, ausländische Touristen zu impfen. 

Diese Regeln gelten für Autofahrer in Italien

Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen – weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln sind in diesem Fall einzuhalten. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch vorgeschrieben, sobald Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs sind. Hier müssen die allgemein geltenden Abstandsregeln beachtet werden. Deshalb ist die Zahl der Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: Dem italienischen Außenministerium zufolge dürfen in diesen Fällen höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.

In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut Auskunft der Verkehrsmeldezentrale in Bozen hingegen nicht begrenzt. Kommen diese aus verschiedenen Haushalten, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.