Zum wiederholten Mal hat der Europarat Fälle von Folter in der russischen Teilrepublik Tschetschenien angeprangert. In einem am Montag in Straßburg veröffentlichten Bericht ist die Rede von Elektroschocks, Schlägen, gezielten Verbrennungen und anderen Misshandlungen. Es ist bereits das vierte Mal, dass der Rat über Folterfälle in tschetschenischen Gefängnissen berichtet.

Das Anti-Folter-Komitees des Europarates bezieht sich in seinem Bericht auf Inspektionsbesuche in den Jahren 2009, 2011 und 2017. "Im Laufe ihres Besuchs erfuhren die Delegationen von einer erheblichen Zahl körperlicher Misshandlungen, denen Menschen während ihrer Haft ausgesetzt waren," heißt es dort. So seien ihnen beispielsweise Verbrennungen im Genitalbereich zugefügt oder ein Plastiksack über den Kopf gezogen worden, um ihnen die Luftzufuhr abzuschneiden.

Geständnisse erpressen

Auch von Schlägen und Elektroschocks ist im Bericht die Rede. Demnach werden solche Foltermethoden vor allem in den Tagen unmittelbar nach der Verhaftung eingesetzt, um Geständnisse oder Informationen zu erpressen.

Das Komitee hatte Russland bereits 2001, 2003 und 2007 wegen Folterpraktiken kritisiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Komitees Mark Kelly sagte, es sei sehr besorgniserregend festzustellen, dass die Folter von Gefangenen in Tschetschenien trotz aller Bemühungen in den vergangenen zwanzig Jahren weiterhin ein extrem tief verwurzeltes Problem sei.

Auch anderswo in der Region, etwa in Dagestan und in Nordossetien, seien ähnliche Folterpraktiken beobachtet worden. Das Komitee forderte die russischen Behörden auf, "auf höchstem politischen Niveau" klarzustellen, dass Misshandlungen nicht toleriert würden.

2017 hatte das Land Berlin fünf schwule Männer aus Tschetschenien aufgenommen. Bei einer gezielten Verfolgungskampagne waren zuvor einem Medienbericht zufolge mehr als hundert tatsächlich oder vermeintlich homosexuelle Männer von Milizen des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow verschleppt und inhaftiert worden, mindestens zwei von ihnen sollen an Folgen von Misshandlungen gestorben sein.