Im Prozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat sich der Angeklagte Wilfried W. gegen Anschuldigungen seiner mitangeklagten Ex-Frau gewehrt. Der 47-Jährige bezeichnete deren Aussagen als Lügengeschichten und "hochsubjektiv eingefärbte Schilderungen".

Er habe jetzt die große Sorge, dass zu viele der Darstellungen der Frau beim Gericht hängen bleiben könnten, hieß es in einer Erklärung, die Wilfried W. am Dienstag von seinem Verteidiger vor dem Landgericht Paderborn verlesen ließ. Seine Ex-Frau bezeichnete der Angeklagte als Sadistin, die stets den Ton angegeben habe.

Schwere Misshandlungen über Jahre hinweg

W. und seine frühere Frau sind wegen Mordes durch Unterlassen und mehrfacher Körperverletzung angeklagt. Über Jahre hinweg soll das Duo mehrere Frauen in das sogenannte Horrorhaus gelockt und sie dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Angelika W. hat umfassend ausgesagt und sich sowie ihren Ex-Mann belastet. Dabei schilderte sie brutale Details zu den Misshandlungen und auch eigene leidvolle Erfahrungen mit dem Mitangeklagten. Ihr Ex-Mann sei die treibende Kraft gewesen.

In einer Befragung zu seinem Lebenslauf schilderte Wilfried W. am Dienstag körperliche Misshandlungen durch den eigenen Vater. Auch die Mutter und seine Schwester hätten immer wieder Prügel einstecken müssen, wenn der Vater alkoholisiert war. Nach der Trennung der Eltern habe sich die Situation für die Kinder nur kurzfristig entspannt.

Ein späterer Begleiter seiner Mutter zeigte sich demnach anfangs als väterlicher Freund. Später soll dieser ihn und seine Schwester in der Pubertät sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte schilderte Vergewaltigungen, die erfolgt seien, während die Mutter an Sonntagen in einem Bochumer Krankenhaus als Krankenschwester arbeitete.

Als der 47-Jährige nach Beschreibungen von Vergewaltigungen durch seinen Stiefvater nicht weiterreden konnte, wurde die Verhandlung kurz unterbrochen. W. erklärte sich schließlich bereit, sofort mit einem Gutachter ausführlich über diese Phase seines Lebens zu sprechen. Das Gericht brach daraufhin den 13. Verhandlungstag nach zwei Stunden ab.