Ein 37-jähriger Asylbewerber aus dem Irak soll nach Medienberichten einen Anschlag auf den Christkindlesmarkt in Augsburg geplant haben. Nach Informationen der Welt wurde der Verdächtige in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylwerber in Augsburg festgenommen.
Aus dem Umfeld der Sicherheitsbehörden hieß es, dass der Asylwerber im Zuge einer Ausspähaktion Fotos vom Adventmarkt gemacht hat und Kontakt zu IS-Mitgliedern pflegte. Aus Gründen der Gefahrenabwehr soll der Iraker am Mittwochabend verhaftet worden sein.
Verdächtiger stand unter Terrorverdacht
Wie die Welt berichtet, soll der Mann bereits unter Terrorverdacht gestanden haben. Er ist mit Beiträgen in den sozialen Medien aufgefallen, die den Islamischen Staat (IS) verherrlichen. Die Zeitung beruft sich auf die bayerische Polizei und Sicherheitsbehörden. Demnach soll der Mann im Zuge einer mutmaßlichen Ausspähaktion Fotos vom Augsburger Christkindlesmarkt gemacht haben. „Aus Gründen der Gefahrenabwehr hätten sich die Behörden daher am Mittwochabend zum Zugriff entschlossen“, heißt es in dem Bericht.
Täter soll sich in Abschiebehaft befinden
Weiters wird berichtet, dass ein Hinweis über die Internetaktivitäten des Verdächtigen von einem ausländischen Nachrichtendienst gekommen ist. Demnach stand der Mann im Kontakt mit IS-Mitgliedern, verherrlichte den Dschihad und postete Videos von Hinrichtungen sowie Selbstmordattentaten, bei denen mit Sprengstoff ausgerüstete Fahrzeuge als tödliche Waffe eingesetzt wurden.
Nach Informationen der Zeitung habe der Verdächtige auch in Chats darüber gesprochen, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren. Eine offizielle Information zur Festnahme liegt bisher nicht vor. Er befinde sich in Abschiebehaft, hieß es. Die Zentralstelle Ausländerextremismus des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen ermöglichte nach Angaben aus Behördenkreisen eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Ein Ausländer kann nach dieser nur selten genutzten Vorschrift unmittelbar in sein Herkunftsland zurückgeführt werden, „auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“.