Flugausfälle, stundenlange Flughafensperren – Drohnenflüge in verbotenem Gebiet sorgten zuletzt in mehreren Ländern für Chaos. Verunsichert zeigt sich jetzt auch ein Bürger aus Pischelsdorf (Bezirk Weiz). Seit rund zwei Monaten nehmen der Oststeirer und seine Frau nachts Drohnen wahr, diese sollen stundenlang über Wohngebiet kreisen. An einen „Bubenstreich“ glaube er nicht. „Sie fliegen geschätzt auf einer Flughöhe zwischen 100 und 120 Metern“, erzählt der Mann, der anonym bleiben möchte. Er war auch schon bei der Polizei. „Dort haben sie mich gefragt, ob ich mich bedroht fühle.“ Weil er das verneinte, bekam er die Auskunft, dass die Polizei in dem Fall nicht zuständig sei.
Bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion heißt es auf Nachfrage, dass kaum Beschwerden von Privaten über Drohnenflüge bekannt sind. Zu Problemen komme es eher bei Großveranstaltungen, wie etwa beim Aufsteirern oder bei Fußballspielen. „Wir haben die Möglichkeit, die Drohnen zu orten und Verwaltungsstrafen zu erteilen“, heißt es. Dies freilich nur, wenn gegen die Luftverkehrsregeln verstoßen wurde. Generell sind Wohngebiete für Hobby-Drohnenpiloten tabu – außer, man hat die explizite Erlaubnis
6000 steirische Drohnenpiloten
Das Fliegen mit Drohnen ist EU-weit einheitlich geregelt, doch diese Regeln sind für Außenstehende nicht ganz einfach zu durchblicken. Grundsätzlich werden Drohnen in drei Kategorien unterteilt, für die es unterschiedliche Freiheiten gibt, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) informiert. Die Steuerung von „Spielzeugdrohnen“ ohne Kamera, die weniger als 250 Gramm wiegen, bedarf keiner speziellen Ausbildung, auch eine Registrierung ist nicht notwendig. Strenger gehandhabt werden Drohnen mit Kamera. Bis 250 Gramm ist zwar keine Ausbildung vorgeschrieben, die Geräte müssen allerdings von den Besitzern registriert und versichert werden. Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, ist die Absolvierung eines Onlinekurses mit abschließendem Test bei der Austro Control verpflichtend. Dieser kann kostenlos absolviert werden.
„In der Steiermark gibt es rund 11.500 Personen, die einen solchen Kompetenznachweis, also einen Drohnenführerschein, absolviert haben“, informiert Peter Schmidt, Pressesprecher der Austro Control. 6000 steirische Drohnenbetreiber sind unterdessen im System erfasst. Generell gilt: „Drohnenflüge sind nur mit direkter Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe erlaubt. Zudem sind Flüge über Menschenansammlungen verboten“, so KfV-Chefjurist Armin Kaltenegger.
Bis zu 22.000 Euro Strafe bei Übertretungen
In der Luftfahrt werden Drohnenflüge in die Kategorien „Open“ und „Specific“ unterteilt. Zu ersterer Kategorie zählen Flüge mit Geräten bis maximal 25 Kilogramm und unter der Einhaltung der maximalen Flughöhe mit stetiger Sichtverbindung, alles darüber hinaus wird zu letzterer Kategorie gezählt. „Diese sind automatisch genehmigungspflichtig“, so Schmidt. „Zusätzlich gibt es für gewisse Gebiete, wie Flugbeschränkungsgebiete und Flugplatzzonen, eine Bewilligungs- und Zustimmungspflicht.“ So kam es unter anderem in der Steiermark im Jahr 2025 im Flughafennahbereich zweimal zu Drohnensichtungen, am Flughafen Wien waren es fünf.
Wie sieht es nun im Fall der Drohnenflüge in Pischelsdorf aus? Die Gemeinde liegt nicht im Flugbeschränkungsgebiet, Flüge der Kategorie „Open“ können deshalb auch bewilligungsfrei durchgeführt werden. „Unbeteiligte Personen dürfen aber nicht überflogen werden“, betont Schmidt, Beschwerden aus dem Gebiet sind der Austro Control nicht bekannt. Bei Nachtflügen muss zusätzlich ein grün blinkendes Licht an der Drohne aktiviert sein, ihre Position muss dem Piloten jederzeit bekannt sein.
Bei Beschwerden empfiehlt die Austro Control, sich an die Bezirkshauptmannschaft zu wenden: „Sie sind die zuständige Strafbehörde in Österreich.“ In Städten ist das Magistrat dafür zuständig. Wer die Regelungen missachtet, muss tief in die Tasche greifen, bei Übertretungen kann es zu Geldstrafen bis zu 22.000 Euro kommen.