Mountainbiken liegt im Trend. Rund 120.000 Personen üben diesen Sport in Österreich bereits aus. Und auch hier schlägt sich der Trend zum E-Bike nieder: Jeder Zehnte ist mit Elektrounterstützung in den Wäldern unterwegs. Und sie verletzen sich im Durchschnitt schwerer als Pedalritter, die sich mit Muskelkraft fortbewegen.

Der Großteil der verletzten Mountainbiker sind laut Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im Kuratorium für Verkehrssicherheit, Männer im Alter von 20 bis 44Jahren. Allerdings lässt sich anhand der ersten Verletzungstrends feststellen, dass der Altersdurchschnitt höher und auch der Anteil der Verletzungen bei Frauen wesentlich größer ist.

Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung zählen zu den Hauptunfallursachen. Beim E-Mountainbiken kommt als zusätzliches Risiko noch mangelnde Technik und Vorbereitung und in weiterer Folge Überforderung durch die Motorleistung hinzu.

„Mit dem Trend zum E-Mountainbike verbreitert sich die Zielgruppe stark, da damit auch ungeübtere Radfahrer, Familien und Personen mit schwächerer Kondition die Möglichkeit haben, mit dem Mountainbike die Natur zu erleben“, erläutert der ehemalige österreichische Radprofi Gerhard Zadrobilek im Rahmen eines E-Mountainbikeworkshops. „Damit gerade auch Anfänger und ungeübtere Personen sicher auf den Trails unterwegs sein können ist es umso wichtiger, die richtige Fahrtechnik vorab zu erlernen und zu üben.“

Nur knapp 70 Prozent der E-Mountainbiker tragen zum Unfallzeitpunkt einen Helm, während die Tragequote beim regulären Mountainbiken bei rund 87 Prozent liegt. „Gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen eines Radhelmes nur für Kinder bis 12 Jahren auf öffentlichen Straßen und Forststraßen", erklärt Kaltenegger. Schon ein Aufprall mit der für Elektrofahrräder erlaubten maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25km/h entspricht ungeschützt und ungebremst gegen ein Hindernis einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe.

Bei Elektrofahrrädern bzw. E-Mountainbikes mit einer Leistung von mehr als 600 Watt bzw. einer Motorunterstützung von mehr als 25km/h handelt es sich rechtlich gesehen nicht mehr um Fahrräder, sondern um nicht zugelassene Kraftfahrzeuge, welche einen Versicherungsschutz und ein Kennzeichen benötigen. Mit einem derartigen Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs zu sein ist eine strafbare Handlung.

Im Fall eines Unfalls stellt sich die Frage, wer hier die Verantwortung trägt. In der Regel liegt diese beim Mountainbiker selbst, da der überwiegende Teil der Unfälle auf Fehlverhalten des Mountainbikers zurückzuführen sind. Grundeigentümer bzw. Wegehalter haften nur in Ausnahmefällen.

Bei unerlaubter Benützung eines Weges liegt die Haftung in jedem Fall beim Mountainbiker. Ist ein Weg zur Benützung von Mountainbikern freigegeben, so haftet der Grundeigentümer bzw. Wegehalter nur dann, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits vorliegt.

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