Zahlreiche Autofahrer erkundigten sich danach - wie jedes Jahr - beim ARBÖ, wer für die Schäden aufkommt, die durch Hagel oder herabgefallene Äste am Fahrzeug verursacht wurden.
Kaskoversicherung. Hagel- oder Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung gedeckt. Wer lediglich haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger. ARBÖ-Verkehrsjurist Mag. Christian Neubauer wies darauf hin, dass es auch bei der Kaskoversicherung auf die genauen Versicherungsbedingungen ankommt: Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Diese Windgeschwindigkeit wurde vielerorts bei weitem überschritten.
Haftpflichtversicherung. Wer haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen.
"Nachweis erbringen". Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: "Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren", so Mag. Neubauer.