Als das Telefon einen Tag vor seiner geplanten Operation klingelte, ahnte ein 73-jähriger Pensionist aus Rosenbach nichts Gutes. Die Nachricht aus dem Klinikum Klagenfurt bestätigte seine Befürchtung: Ein dringend benötigter Eingriff werde verschoben, es gäbe keine freien Kapazitäten. Für den Kärntner brach eine Welt zusammen. Denn während er seit Anfang Juni auf die Operation wartet, hat sich eine zunächst kleine schwarze Stelle über den gesamten Zeh ausgebreitet.
„Der Zeh wird nicht mehr vollständig zu retten sein, das hat man mir auch am Telefon gesagt“, erzählt der Pensionist, der eine Amputation befürchtet. „Ich fühle mich im Stich gelassen. Das System ist krank. Ich habe 45 Jahre lang eingezahlt – wie kann es sein, dass ich jetzt keine Hilfe bekomme?“
Kleine Wunde mit großen Folgen
Begonnen hatte alles mit einer kleinen Wunde am Fuß. Durch diese drang ein Keim ein und verursachte Komplikationen. Bis die richtige Diagnose gestellt wurde, musste der 73-Jährige mehrfach zwei verschiedene Kärntner Krankenhäuser aufsuchen. Schließlich wurde er im Klinikum Klagenfurt stationär aufgenommen und operiert. Über den behandelnden Arzt verliert er bis heute kein schlechtes Wort. „Eine Koryphäe“, sagt er und lobt auch das andere Personal.
Doch bei der Nachbehandlung erhielt er eine schlechte Nachricht: Die Durchblutung seines Zehs ist eingeschränkt und es ist ein gefäßchirurgischer Eingriff notwendig. Dieser sollte verhindern, dass Gewebe abstirbt. Doch genau auf diese OP wartet der Pensionist mittlerweile seit über eineinhalb Monaten.
Hohes Patientenaufkommen sorgt für lange Wartezeiten
„Aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an akuten Patientenfällen entstanden an der Abteilung für Herz-Thorax und Gefäßchirurgie leider unplanmäßig längere Wartezeiten. Vor diesem Hintergrund musste die von Ihnen erwähnte Operation bedauerlicherweise verschoben werden“, heißt es von der Kabeg auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Der Versuch des Pensionisten, in einem anderen Krankenhaus Hilfe zu bekommen, scheiterte. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die notwendige Operation nicht angeboten werde.
Patientenanwaltschaft empfiehlt Intervention des zuweisenden Arztes
Die Kärntner Patientenanwaltschaft ist für organisatorische Angelegenheiten wie die Terminvergabe nicht zuständig: „Wer wann operiert wird, entscheidet sich nach medizinischen Kriterien und wird entsprechend triagiert.“ In besonders dringlichen Fällen könne jedoch der zuweisende Arzt oder die zuweisende Ärztin bei der behandelnden Abteilung intervenieren.
Trotz der belastenden Situation versucht der 73-jährige seinen Humor zu bewahren: „Ich kann mit zehn Zehen gut leben, warum sollte ich es mit neun nicht auch gut können“, sagt er mit Galgenhumor. Die Hoffnung, dass die Operation beim nächsten Termin stattfinden und sein Zeh vielleicht noch gerettet werden kann, hat er noch nicht aufgegeben.
Eine österreichweite Studie zu OP-Wartezeiten von November des vergangenen Jahres zeichnete allgemein ein trauriges Bild, was die Wartezeiten auf Operationen betrifft: In sieben von zehn Fachbereichen warten Patientinnen und Patienten laut krankenversichern.at länger als 16 Wochen auf einen Operationstermin.