„Sie haben sich Ihr Leben schön verpfuscht“, fasst Richter Erik Nauta am Straflandesgericht Graz zusammen. – „Ich bin 30 und war schon etliche Jahre im Gefängnis“, bestätigt der Linzer und wischt sich die Tränen ab. Mit acht Vorstrafen, die er zum Teil auch absitzen musste und die immer wieder mit Aggression und Gewalt und mit Alkohol zu tun hatten, gilt der baumlange, muskulöse Landwirt als Rückfallstäter. Tragischer Tiefpunkt: ein tödlicher Verkehrsunfall im betrunkenen Zustand. Ihm droht nun der eineinhalbfache Strafrahmen, bis zu 7,5 Jahre Haft.
Zuletzt flog er im Jänner schwer betrunken aus einem Lokal. Obwohl er kaum noch stehen konnte, schlug und trat er immer wieder wild auf Gäste und eine Kellnerin hin. Das unflätige Beschimpfen der einschreitenden Polizisten war da nur Begleitmusik. Beim Ansehen des Überwachungsvideos brechen bei ihm die Dämme. „Es tut mir so furchtbar leid, dass andere Menschen wegen meiner Probleme zum Handkuss gekommen sind.“ Die erstaunlich glimpfliche Bilanz seiner Raserei: Hämatome, Prellungen und ein nicht verschobener Nasenbeinbruch. Deshalb ist es „nur“ versuchte schwere Körperverletzung, und trotzdem hängen 7,5 Jahre Haft über ihm.
Bei seinen Opfern entschuldigt er sich höflich mit Handschlag, ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen erkennt er an und übergibt sie weitgehend gleich in bar. Der Richter würdigt, dass er „brav“ nüchtern erschienen ist und einen wirklich vernünftigen und reumütigen Eindruck hinterlässt. Aber: „Sie wurden schon mehrfach inhaftiert. Und jetzt stehen wir wieder ganz am Anfang. Sie müssen etwas gegen Ihre Alkoholsucht unternehmen.“
Angeklagter war „im Kopf nicht ganz da“
Das weiß er. Er verbüßt eine Haftstrafe des Landesgerichts Linz und absolviert im „Fußfesselvollzug“ eine Psychotherapie. „Dabei wird immer wieder auch streng und unangekündigt mit Alkomat überprüft, dass ich auch nichts trinke.“ Zu seiner Entschuldigung kann er nur sagen, dass er nach erlittenem Schädel-Hirn-Trauma „im Kopf nicht ganz da“ war. Seine Frau habe ihn „beschissen“, er bangte um das Sorgerecht für die Tochter und verlor fast seinen ganzen Hof. „Er ist in den Alkohol geflohen“, sagt der Verteidiger.
Der Anwalt ersucht um „eine Lösung, die sein Leben nicht völlig zerstört“. Die sieht so aus: Der Richter verhängt eine Strafe und widerruft eine frühere, bedingte Haftentlassung. Das summiert sich auf 21 Monate Haft von theoretisch möglichen 90 (!) Monaten. Damit bleibt er unter zwei Jahren, und er kann eine Fußfessel beantragen, weiterarbeiten, seine Tochter betreuen und die Therapie absolvieren. „Ich hoffe, Sie haben gelernt“, sagt Nauta. „Es gibt sicher keine weitere Chance.“