Ist das von der Regierung im Zuge der „Reformpartnerschaft“ genannte Einsparungsvolumen von 4,1 Milliarden Euro beim Netzausbau bis 2040 tatsächlich möglich? Das entspräche rund 10 Prozent der bis dahin geplanten Kosten für den Ausbau des Stromnetzes. Noch stehen nur allgemeine Ankündigungen dahinter. E-Control-Vorstand Alfons Haber lobt den Ansatz, dass künftig die Kompetenzen dafür beim Bund liegen werden. Das werde sich bei den Netzkosten direkt positiv auswirken, meint Haber. Ein Beispiel: Kommen österreichweit standardisierte Kabelschnitte zur Anwendung, könnten größere Mengen günstiger gekauft und Kosten für die Lagerhaltung reduziert werden.

Lastspitzen machen Netzausbau besonders teuer

Mehr Effizienz verspricht auch die Digitalisierung der Stromnetze. Die neuen Smart-Meter 2.0, die bereits in manchen Landesteilen beschafft werden, leisten über die technischen Möglichkeiten einen Beitrag zur Vermeidung von Stromspitzen. Denn gerade Lastspitzen machen den Netzausbau besonders teuer. Eine entsprechende Verordnung der E-Control zu den Anforderungen der neuen Smart-Meter-Generation soll noch im Juli veröffentlicht werden.

Zur Dämpfung der Kosten für den Netzausbau soll auch eine neue Grundsatzverordnung der E-Control beitragen. Aktuell liegt ein Entwurf vor, der Erlass soll im Oktober erfolgen. Diese legt grundsätzlich fest, wie künftig Netztarife berechnet werden. Die konkreten Preise werden danach im Oktober oder November in der Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt, die ab 1. Jänner 2027 gelten wird.

E-Control-Vorstand Alfons Haber: „Vollkommene Befreiung für 20 Jahre ist äußerst schwierig“
E-Control-Vorstand Alfons Haber: „Vollkommene Befreiung für 20 Jahre ist äußerst schwierig“ © Georg Wilke/E-Control

Grenze von 10 kW

Das typische Verbrauchsverhalten vieler Haushalte liegt zwischen 4 und 7 kW. Rechnet man die Möglichkeit des Ladens eines E-Autos mit 4 kW hinzu oder eine kleine Wärmepumpe (zwischen 4 und 6 kW), so kratzt ein solcher Haushalt an der Grenze von 10 kW. Genau diese Marke trennt künftig zwischen niedrigeren und höheren Netztarifen. Wer also 2027 weniger als 10 kW bezieht und einen ähnlich hohen Verbrauch aufweist wie 2026, kann mit ähnlichen Netzkosten rechnen wie heute. Besonders kleine Verbraucher bis maximal 4 kW zahlen künftig weniger als heute. Wer aber etwa mit 11 kW laden will, beansprucht das Netz stärker und muss entsprechend mehr zahlen, sagt Haber. Um wie viel ist noch offen. Ziel sei ein besseres Energiemanagement, also, so Haber, „ein bedachtes Einschalten von Verbrauchern“.

Messentgelt und Grundpreis fallen

Aktuell besteht ein Netztarif aus drei Komponenten: Der Strombezug, berechnet in kWh, macht ungefähr 79 Prozent der Netzkosten aus, die Grundpauschale beträgt 54 Euro netto pro Jahr, das Messentgelt beträgt 26 Euro für 3500 kWh Verbrauch. Messentgelt und Grundpreis, die in Summe 21 Prozent der Netzkosten darstellen, werden abgeschafft und sinngemäß durch den Leistungspreis ersetzt. Es gibt also ab 2027 nur mehr zwei Komponenten: Leistungs- und Arbeitspreis, die künftig jeweils etwa 50 Prozent der Netzkosten darstellen werden.

„Warmduschen“ in der Nacht

Ganz neu kommt der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“. Wer im Winterhalbjahr von Oktober bis März zwischen 22 und 4 Uhr Strom verbraucht, erhält einen Rabatt auf die Netzgebühren. Wie hoch dieser ausfällt (beim Sommer-Nieder-Arbeitspreis sind es 20 Prozent), ist noch offen. In Winternächten ist meist mehr Strom im Netz, als verbraucht wird – etwa Strom aus thermischen Kraftwerken oder Windrädern. Wer etwa seinen Boiler künftig so einstellt, dass dieser im Winter in der Nacht das Warmwasser aufheizt, soll davon profitieren, sagt Haber. Zu nächtlichen Putz-Einheiten mit Waschmaschine und Staubsauger rät er freilich nicht.

Umstrittene Regeln für Energiespeicher

Haber wehrt sich gegen Kritik von Betreibern, wonach im Entwurf zur Verordnung Batteriespeicher „extrem eingebremst“ würden. „Das stimmt nicht“, sagt Haber. Anreize zur Systemdienlichkeit von Energiespeichern ruhen vielmehr auf mehreren Säulen. Haber: „Viele konzentrieren sich nur auf die vollkommene Befreiung für 20 Jahre.“ Eine solche sei aber „äußerst schwierig“, weil eine Befreiung über 20 Jahre Änderungen der Netz- und Verbrauchssituation nicht berücksichtigen würde. Deswegen habe die E-Control „kumulative Kriterien“ entwickelt, die Betreiber von Energiespeichern für eine Reduktion der Netztarife erfüllen müssen. Zusätzlich gibt es bei der Reduktion der Bezugsleistung, also dem regelbaren oder flexiblen Bezug, eine Reduktion des Leistungspreises.