Zwei auf offenem Feld erlegte Bullen, ein Dorf, das sich vor ausbrechenden Bisons fürchtet und eine Unterschriftenliste gegen ihre Haltung – die Bisonherde von Rudolf Schultes in Neusetz bei Straden sorgt immer wieder für Aufregung. Erst ein neu gebauter Zaun um die Weide brachte im September 2025 etwas Ruhe. Nun wurde, wie die Kronen Zeitung berichtete, ein neues Kapitel in der Causa aufgeschlagen: Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark hat einen Reduktionsbescheid ausgestellt.

15 Bisons müssen weg

„Aufgrund der vielen Rangkämpfe zwischen den vielen Bullen haben wir zum Schutz der Herde einen Reduktionsauftrag erteilt“, erklärt Markus Scharler, Veterinärjurist an der BH Südoststeiermark. Immer wieder seien Tiere durch Kämpfe verletzt oder getötet worden, so Scharler: „Es müssen deshalb männliche geschlechtsreife Tiere bis zu einer gewissen Kennzahl entnommen werden. Das sind in diesem Fall rund 15 Tiere.“

Dabei steht es dem Tierhalter offen, wie er das bewerkstelligt. Sowohl eine räumliche Trennung als auch der Verkauf der Tiere seien Optionen. Im äußersten Fall bleibt jedoch nur die Option, die Bisonbullen durch Abschuss zu entnehmen. Darauf dürfte es durch die Größe der Herde und Lage des Hofs auch hinauslaufen. „Ich bin nicht bereit dazu, die Bisons zu töten, damit sie dann in der Tierkadaververwertung landen“, betont Schultes jedoch.

Konflikt um Haltung der Bisons

Damit spricht er einen Bereich des Konfliktes an, der seit Jahren zwischen ihm und den Behörden tobt. Denn weil die Stradener Bisons nicht mit Ohrmarken versehen sind, darf Schultes ihr Fleisch nicht vermarkten.

Bisons sind in Österreich gesetzlich gesehen nämlich Rinder. Damit einher gehen gesetzliche Vorgaben, beispielsweise zu Haltung, Unterstandsgrößen und Ohrmarken. Die Rinderregeln würden für Bisons jedoch nicht passen und seien schwer oder nicht umsetzbar, ist sich Schultes sicher.

„Auch wenn das vielleicht fachlich stimmt, können wir das nicht beurteilen. Auf EU- und nationaler Ebene ist klar geregelt, dass Bisons als Rinder behandelt werden. Unternehmer müssen sich anpassen“, so Veterinärjurist Scharler. Schultes will aufzeigen, wo es in der Gesetzgebung hapert und wo es sehr wohl unterschiedliche nationalstaatliche Regeln gibt.

Die Bisonherde in Straden besteht aus circa 70 Tieren und sei die größte in Österreich, sagt der Halter
Die Bisonherde in Straden besteht aus circa 70 Tieren und sei die größte in Österreich, sagt der Halter © KLZ / Jonas Rettenegger

Reduktionsbescheid nicht umsetzbar, sagt Bisonhalter

Den konkreten Bescheid könne er jedenfalls allein schon finanziell nicht umsetzen, so der Bisonzüchter. Mit rund 1000 Kilo Gewicht seien die Bullen nicht leicht zu erlegen und zudem verletzt ziemlich gefährlich, verweist er auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Bescheids.

Sollte er selbst den Bescheid nicht umsetzen, werde die Behörde ein Vollstreckungsverfahren einleiten und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wohl auf Abschuss setzen, erklärt man seitens der BH Südoststeiermark. „Wir sind nicht die Eigentümer und dürfen daher die Tiere nicht verkaufen oder verschenken“, sagt Scharler. Im Endeffekt führt damit der Weg in die Tierkadaververwertung. Derzeit arbeiten alle Seiten an einer Lösung und der Veterinärjurist betont: „Uns ist es auch ein Anliegen, dass die Bisonhaltung in Neusetz sicher und gesetzkonform funktioniert.“