Ein Sozialbetreuer unterstützt oder vertritt Personen in schwierigen Lebenslagen oder kritischen Situationen. Das ist laut AMS in etwa die Definition des Jobs eines Sozialbetreuers. Er soll anderen Menschen helfen.
Genau das Gegenteil davon hat ein Kärntner (32) gemacht. Der diplomierte Sozialbetreuer für Behindertenarbeit musste sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er war wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger angeklagt.
„Lässt mir den Atem stillstehen“
Laut Staatsanwaltschaft hat er im Sommer 2025 in Eberndorf im Bezirk Völkermarkt einen Buben (10) zu sexuellen Handlungen an sich selbst aufgefordert. „Taten, die auch mir als langdienende Staatsanwältin den Atem stillstehen lassen“, sagte Daniela Zupanc als Vertreterin der Anklagebehörde. Von den Handlungen ließ sich der 32-Jährige von dem Buben dann Fotos und ein Video schicken. Und das im Wissen, dass ein Opfer erst zehn Jahre jung ist. „Der Bub hat ihnen vertraut und das haben sie ausgenutzt“, sagte Staatsanwältin Zupanc.
„Das bleibt unter uns“
„Kennengelernt“ haben sich der 32-Jährige und der Zehnjährige über den Messenger-Dienst Snapchat. Dort hatte der Bub trotz seines jungen Alters einen Account. Über mehrere Tage haben Täter und Opfer gechattet. Der Sozialbetreuer gewann das Vertrauen seines Opfers und forderte es zu den Missbrauchshandlungen auf. „Zuerst wollte er nicht“, sagt der Angeklagte vor Richter Gernot Kugi, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts. „Aber ich habe ihm gesagt: Das bleibt unter uns.“
Blieb es glücklicherweise aber nicht, der Missbrauch flog auf und der 32-Jährige wurde festgenommen. Er bekannte sich von Anfang an schuldig, auch vor Gericht. „Es war ein Fehler, der mir sehr leidtut. Ich werde das nie wieder machen.“
Nach kurzer Beratung verkündete Richter Kugi das Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. 360 Tagessätze zu je 50 Euro (insgesamt 18.000 Euro) unbedingte Geldstrafe und 18 Monate bedingte Haft zur Bewährung auf drei Jahre. Dazu muss der Mann eine Therapie machen und bekommt Bewährungshilfe. „Nur dass sie reumütig geständig und bisher unbescholten sind, hat sie vor Gefängnisstrafe bewahrt“, sagt Kugi in seiner Urteilsbegründung.
Chat-Anfragen anderer Erwachsener
In dieser ließ der Richter aufhorchen: Das zehnjährige Opfer habe ähnliche Snapchat-Einladungen von mindestens drei weiteren Erwachsenen angenommen. Ob es zu weiteren Straftaten gekommen ist, wird noch ermittelt. „Da kann man durchaus auch von einem Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten sprechen“, sagt Richter Kugi.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.