Eine Salatgurke, zwei Eier und ein paar Smarties in unmissverständlicher Bildkomposition auf einem Teller drapiert. Mit so einem Geschenk in der Hand gratulierte ein Mitarbeiter im Amt der Kärntner Landesregierung dem weiblichen Lehrling in der Abteilung zum Osterfest. Nicht der einzige Fall, in dem sich die damals noch minderjährige Frau von dem wesentlich älteren Mann belästigt gefühlt haben soll. Es soll auch körperliche Berührungen gegeben haben, die ihrerseits als Übergriff gewertet wurden.
So unangenehm für die Frau diese Begebenheiten waren, so frustrierend muss für sie augenscheinlich der Umgang der Lehrlingsbeauftragten gewesen sein. Denn nach einer Anzeige der Frau hat nun die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – gegen den Mann, aber auch gegen die Lehrlingsbeauftragte. Gegen sie richtet sich der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt, weil sie ihren Dienstpflichten nicht nachgekommen sein soll. Die Frau wurde mittlerweile von ihrer Funktion entbunden und einer anderen Tätigkeit zugeordnet. Der Mann wurde wegen der schwerwiegenden Vorwürfe am Dienstag dieser Woche entlassen. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses war nicht mehr vertretbar, erklärt man seitens des Amts der Kärntner Landesregierung.
Wie wehrt man sich richtig?
Abseits der zu klärenden strafrechtlichen Vorwürfe gibt es in diesem Fall auch eine Reihe arbeitsrechtlicher Aspekte. Die Arbeiterkammer-Experten Sara Pöcheim und Christoph Appé klären auf.