Übertötung. So bezeichnet man die Anwendung exzessiver Gewalt bei einem Tötungsdelikt. Wenn der Täter deutlich mehr Kraft und Handlungen aufwendet, um sein Opfer zu töten, als (medizinisch) nötig sind.

Ob es sich bei der Bluttat von Klagenfurt aus der Vorwoche um einen Fall von Übertötung handelt, werden Sachverständige klären. Einiges deutet darauf hin: Der Täter (44), ein arbeitsloser Autolackierer, hat sein Opfer (64) wie von Sinnen attackiert. Mehr als 30-mal schlug der arbeitslose Autolackierer auf den Kopf des Pensionisten ein.

Dabei hat er nach eigener Aussage sogar die Tatwaffe gewechselt und zwei Hämmer verwendet, einen Spenglerhammer und einen Maurerfäustel. Beide wurden im Auto des Beschuldigten sichergestellt. „Hinsichtlich der Verwendung müssen wir das gerichtsmedizinische Gutachten abwarten, wobei aber schon jetzt klar ist, dass die Mehrheit der auch tödlichen Schläge mit dem Spenglerhammer verursacht wurde“, so Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Video vom Polizeieinsatz

Nach der Attacke verließ der 44-Jährige den Tatort, fuhr zu sich nach Hause, kehrte jedoch einige Zeit später zurück, in seinem Auto, in dem die Hämmer und die Brieftasche des Opfers gefunden wurden. Direkt am Tatort alarmierte der Kärntner die Polizei, die ihn dann mitnahm. Der Pensionist war inzwischen an den Folgen des Angriffs verstorben.

Streit ums Geld

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 44-Jährigen wegen Mordes. Der Beschuldigte hat die Tat, die in der Nacht auf den 11. Juni verübt wurde, gegenüber den Ermittlern gestanden. „Das konkrete Motiv wird noch ermittelt“, sagt Kitz. Nach bisherigen Informationen waren Täter und Opfer seit Jahren befreundet und Geschäftspartner. Der 64-Jährige, er war Karosseriespengler, hatte in seiner Werkstatt gemeinsam mit dem 44-Jährigen Transporter zu Wohnmobilen umgebaut und verkauft. Der Streit um Geld aus einem der Geschäfte hat zur Tat geführt.

Beschuldigter in U-Haft

Der Angreifer sitzt seit vergangenem Freitag in Untersuchungshaft. Für die Justiz ist der Mann – entgegen bisherigen Informationen – kein Unbekannter. Der 44-Jährige musste sich im Vorjahr am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er hatte seine Frau verfolgt und mit einem Messer bedroht und wurde dafür zu zwölf Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Drei Monate davon waren unbedingt, die er auch verbüßt hat. Erst im Oktober wurde er aus der Haft entlassen.

Video vom Tatort