In der Koalition wird über weitere Einsparungen am Arbeitsmarkt verhandelt. Zusätzlich zu Kürzungen beim Altersteilzeitgeld wird über weitere Maßnahmen gefeilscht, um die fehlenden Einsparungen beim sogenannten „Zwischenparken“ von Arbeitskräften zu kompensieren. Im Gespräch sind u. a. ein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze, ein Anstieg der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte und Kürzungen bei Krankenversicherungs-Gutschriften für Selbstständige, berichtete zuletzt auch der „Kurier“.

Auf der Liste finden sich außerdem Kürzungen bei Unternehmensförderungen des AMS und Arbeitslosenbeiträge für Arbeitnehmer, die über 63 Jahre alt sind. Letzteres findet sich bereits im Budgetentwurf. Gemeinsam mit nicht näher definierten weiteren Maßnahmen zum effizienteren Mitteleinsatz im Bereich Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung wurde dafür ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 142 Millionen Euro 2027 und 166 Millionen Euro 2028 eingestellt.

Gespräche über Details folgen

Vonseiten der Regierung wollte man die Liste noch nicht kommentieren. Aus dem Sozialministerium hieß es, es werde Anfang kommender Woche weiter über die Details der Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro, die durch die gescheiterte Einigung beim „Zwischenparken“ im Budget fehlen, verhandeln. Offenbar ist man vonseiten der SPÖ bemüht, noch die eine oder andere Maßnahme der Liste zu verhindern. Eine Grundsatzeinigung gibt es laut ÖVP indes bisher bei der Altersteilzeit, wonach künftig für die Berechnung des Altersteilzeitgeldes maximal eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 75 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage herangezogen wird, was derzeit rund 5200 Euro entspricht. Die NEOS wollten die Altersteilzeit nur mehr auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beschränken, das dürfte vom Tisch sein.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger verwies auf die neue Teilpension und erklärte, dass die Altersteilzeit nun schrittweise an dieses Modell angepasst werde. Der Rechnungshof habe darauf hingewiesen, dass die Altersteilzeit mit hohen öffentlichen Kosten verbunden sei und nur eingeschränkt dazu beitrage, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. Außerdem sei sie auch von Personen mit hohem Einkommen in Anspruch genommen worden.