Ein bei Joanneum Research in Graz entwickelter „Lärm-Blitzer“, der die Lautstärke vorbeifahrender Autos messen kann, sorgt politisch für Diskussionen. Die steirischen Grünen pochen auf eine Einführung, die FPÖ Steiermark steht auf der Bremse. Letztlich wäre eine flächendeckende Inbetriebnahme ohnehin eine Sache des Bundesgesetzgebers.
Beim Treffen der Verkehrsreferenten aller Bundesländer hat Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll das System am Salzburgring präsentiert. Doch nicht nur der Grazer Lärm-Tester wurde von den Landespolitikern begutachtet – sondern auch der neue Handy-Blitzer.
3 Sekunden bei 50 km/h am Handy bedeuten 40 Meter Blindflug
Letzter soll nicht Geschwindigkeitsübertretungen messen, sondern vor allem die verbotene Nutzung von Smartphones und Mobiltelefonen. Die Kamera des Systems kann erkennen, wenn Autolenkerinnen und -lenker ohne Headset telefonieren oder das Handy zum Scrollen und Tippen in der Hand halten. Fotos von Verdachtsfällen gehen an die Polizei, die jeden Fall manuell prüfen müsste. Ein solcher Handy-Blitzer könnte die Verkehrssicherheit maßgeblich erhöhen, betont das Land Salzburg: Denn Ablenkung ist mittlerweile die häufigste Unfallursache auf Österreichs Straßen. Generell gilt: Wer bei 50 Stundenkilometern drei Sekunden auf sein Mobiltelefon blickt, fährt 40 Meter ohne die Straße im Auge zu haben. Die Nutzung des Smartphones durch den Autolenker kostet in Österreich in der Regel 100 Euro.
Das steirische Lärm-Gerät soll hingegen vor allem getunte Fahrzeuge rascher aus dem Verkehr ziehen können. Der Testlauf fand im Herbst in Salzburg statt – mit Erfolg, denn durch das System konnten auch ersten Strafen verhängt werden.
Politischer Streit in der Steiermark, Kärnten für Einführung
Die Bundesländer Salzburg, Kärnten und Vorarlberg sprechen sich für die Einführung der neuen Systeme aus. Rund um eine eigene Teststrecke für den Lärm-Blitzer ist in der Steiermark bereits ein wilder Streit entbrannt: Verkehrslandesrätin Claudia Holzer (FPÖ) verwies in einer schriftlichen Stellungnahme auf einen Antrag der Grünen vom Februar darauf, dass die Gesetzgebung in Bundeskompetenz falle und lediglich die Vollziehung Sache der Länder sei. Gegenüber der Kleinen Zeitung präzisiert ihr Büro: „Der ,Lärmblitzer‘ befindet sich aktuell in einer Test- und Entwicklungsphase, wonach die Erkenntnisse abzuwarten sind.“ Eine Rechtsgrundlage dafür finde sich weder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch in einem anderen Materiengesetz, heißt es.
Den Landes-Grünen reicht das nicht – sie verfolgen ihr Ziel nun über die Stadtpartei von Judith Schwentner, die sich im Wahlkampf für die Grazer Gemeinderatswahl am 28. Juni befindet. Über die Grazer Stadtregierung und den Gemeinderat soll es doch noch zu einer Teststrecke kommen – etwa in der Triester Straße, der St. Peter Hauptstraße oder der Grabenstraße. Laut Landessicherheitsgesetz müssen Autofahrerinnen und Autofahrer bei „ungebührlicherweise störenden Lärm“ mit 500 Euro Strafe rechnen, in Extremfällen sogar mit bis zu 5000 Euro.
Polizei misst Lärm laufend: Abnahme der Nummertafel möglich
Übrigens: Aktuell werden laut Landespolizeidirektion an neun Standorten in der Steiermark sogenannte Nahfeldpegelmessungen an der Auspuffanlage durchgeführt. Dabei wird der Schallpegel des Kraftfahrzeuges gemessen und mit dem im Zulassungsschein unter „Standgeräusch – bei Drehzahl“ eingetragenen Wert verglichen. Der neue, in Graz entwickelte Lärm-Blitzer wäre eine Vereinfachung des Verfahrens. In einer Endausbaustufe soll das Gerät auch Fotos machen können, um Fahrzeugbesitzer anhand des Kennzeichens ausfindig zu machen. Im Salzburger Testbetrieb war noch die Begleitung von Polizisten nötig.
Auch im Büro von Holzer verweist man auf laufende Lärm-Kontrollen im Straßenverkehr: „Auf Basis der gesetzlichen Grundlage werden in der Steiermark Kontrollen von geschulten Organen der Landesverkehrsabteilung und Verkehrsinspektionen durchgeführt, zum Teil unter Beiziehung von Prüforganen des Landes.” Abhängig von der Höhe der überschrittenen Dezibel hagelt es für die Lenker dann Verwaltungsstrafen, eine Überprüfung des Fahrzeugs oder die Abnahme der Nummertafel.