„Kranker Idiot“, „dumme Sau“, „Drecksack“, „unnützes Lebewesen“. Das sind einige der Beschimpfungen, die Sebastian Bohrn Mena über sich ergehen lassen musste. Diese teilweise rassistischen Beleidigungen gipfelten in einem Aufruf zur Sterbehilfe an dem Publizisten.

Stattgefunden hat das nicht im Verborgenen, es sind keine Absonderungen anonymer Personen. Nein, das stand mehr als vier Jahre lang auf der Facebook-Seite von Patrick Haslwanter. Gepostet von Usern teilweise mit ihren echten Namen.

Begonnen hat dieser Fall von Hass im Netz am 1. Februar 2021: Da veröffentlichte Haslwanter, er ist Landtagsabgeordneter und Generalsekretär der FPÖ Tirol, auf seiner öffentlichen Facebook-Seite – er hat dort knapp 38.000 Follower – einen Beitrag zu Bohrn Mena. Unter dem Posting ging es rund: Dutzende User hinterließen ihre Kommentare. Mindestens 15 davon erfüllten das Vergehen der Beleidigung. Das hat das Landesgericht (LG) Innsbruck im vergangenen November festgestellt.

Beleidigende Postings vier Jahre nicht gelöscht

Denn Bohrn Mena hat im Juli 2025 dort sogenannte medienrechtliche Anträge gegen den Betreiber der Facebook-Seite, FPÖ-Politiker Patrick Haslwanter, eingebracht. Begründung: Der 42-Jährige hat die beleidigenden Postings vier Jahre lang nicht gelöscht.

Bohrn Mena hat Recht bekommen. Laut Landesgericht wurde er „durch die Kommentare öffentlich beschimpft und verspottet“. Zudem hat es Haslwanter in dem Medienverfahren dazu verurteilt, die 15 Kommentare zu löschen, das Urteil auf seiner Facebook-Seite zu veröffentlichen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Publizist Sebastian Bohrn Mena wehrt sich gegen Hass-Postings
Publizist Sebastian Bohrn Mena wehrt sich gegen Hass-Postings © Privat

Berufung abgewiesen

Die Kommentare waren zum Zeitpunkt des Urteils bereits gelöscht. Denn am 31. Juli „umgehend nach Zustellung der medienrechtlichen Anträge“ löschte Haslwanter sein Posting samt allen Kommentaren dazu, steht im Urteil des Landesgerichts. Etwas, was zuvor mehr als vier Jahre nicht möglich war.

Diese Entscheidung des LG hat dem FPÖ-Mann aber nicht gefallen und er hat dagegen beim Oberlandesgericht Innsbruck berufen – und ist am 13. Mai auch dort gescheitert. „Die Berufung Haslwanters wurde vollumfänglich zurückgewiesen, er muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen", sagt Bohrn Mena.

„Nicht plötzlich blind und taub“

„Wer als Politiker jeden Klick, jeden Like und jede Reichweite seines Facebook-Profils für sich beansprucht, kann nicht plötzlich blind und taub sein, sobald auf derselben Seite vier Jahre lang Drecksack, kranker Idiot und sogar die Aufforderung zur Sterbehilfe gegen einen anderen Menschen stehen", sagt der Lienzer Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer, der Bohrn Mena vertritt. „Auch Politiker mit Immunität und teuren Anwälten stehen nicht über dem Anstand. Und wer Hass eine Bühne gibt, wird zur Verantwortung gezogen – ob er hinschaut oder nicht.“

Patrick Haslwanter (FPÖ), Landtagsabgeordneter in Tirol, verlor das Medienverfahren gegen Bohrn Mena
Patrick Haslwanter (FPÖ), Landtagsabgeordneter in Tirol, verlor das Medienverfahren gegen Bohrn Mena © Expa/ Erich Spiess

Urteil gegen Kärntner FPÖ-Mann

Genau das tut Sebastian Bohrn Mena. Er und seine Frau gehen seit Monaten rigoros gegen Hass-Poster vor, die sie – vorwiegend in sozialen Medien – beschimpfen und beleidigen, ihnen mitunter sogar den Tod wünschen. Sie gehen medienrechtlich auch gegen jene vor, die Hass-Postern Plattformen, ob bewusst oder unbewusst, bieten.

Auch Gernot Darmann, FPÖ-Nationalratsabgeordneter, blauer Sicherheitssprecher und Obmann der FPÖ-Klagenfurt wurde in einem Medienverfahren am Landesgericht Klagenfurt im Jänner aufgefordert, die beleidigenden Kommentare zu löschen und das Urteil auf seiner Facebook-Seite zu veröffentlichen. Darmann hat ebenfalls gegen das Urteil berufen.

Hunderte Verfahren

Die Verfahren gegen Darmann und Haslwanter sind zwei von vielen, das das Ehepaar Bohrn Mena führt. Derzeit haben sie etwa 500 Klagen eingebracht, mit denen sie gegen Hass im Netz und gegen beleidigende Kommentare vorgehen. Ein ähnliches Verfahren führt Bohrn Mena auch gegen Mario Kunasek (FPÖ), Landeshauptmann der Steiermark, wegen Postings Dritter auf dessen Facebook-Seite.