Nach dem mittlerweile zurückgetretenen ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben nun auch die beiden mit ihm zusammen schuldig gesprochenen Finanzbeamten Rechtsmittel im Linzer „Postenschacher-Prozess“ angemeldet. Ein Sprecher des Landesgerichts Linz teilte am Donnerstag auf APA-Anfrage mit, dass von beiden ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingereicht worden seien. Sie hatten sich nach dem Urteil zunächst nicht geäußert.

Die derzeit suspendierten Finanzbeamten waren vom Schöffengericht in Linz des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Auch sie erhielten eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Durch die Berufungen sind die Urteile allesamt nicht rechtskräftig.

Als Mitglieder der Begutachtungskommission für das Finanzamt Braunau haben sie laut dem Erstgericht einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten zugeschanzt. Wöginger selbst war als Bestimmungstäter verurteilt worden. Sein Anwalt Michael Rohregger hatte bereits im Gerichtssaal nach der Verhandlung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.