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PVA-Gutachter werden mit veralteten Unterlagen geschult

Gutachter, die für die PVA Patienten bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Rehageld untersuchen, werden zum Teil mit Unterlagen geschult, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Das könnte so gewollt sein, um Betroffenen Sozialleistungen zu verwehren. Die Gesundheitsministerin forderte „Aufklärung“.

Benötigt man Rehageld oder Invaliditätspension, braucht es ein Gutachten von der PVA
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Benötigt man Rehageld oder Invaliditätspension, braucht es ein Gutachten von der PVA
Martina Marx
Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit