„Es ist ein absolutes Worst-Case-Szenario“, sagt Manfred Herrnhofer, Präsident des Kärntner Landesgerichts. Richter Franz Boschitz geht in Pension – damit stehen die beiden Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Eisenkappel/Železna Kapla-Bela ohne zweisprachigen Richter da. Eine Richterin gibt es trotzdem: Nicole Kornprath entscheidet ab dem 1. Mai als Sprengelrichterin über Recht und Unrecht. Ganz freiwillig passiert das allerdings nicht. „Nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz muss ein Richter oder eine Richterin eingesetzt werden, wenn es Ausfälle gibt und sich niemand bewirbt“, erklärt Herrnhofer. Es gäbe zwar zweisprachige Richter an anderen Kärntner Standorten, diese wollten ihren Arbeitsplatz jedoch nicht wechseln. „Und zwingen kann man sie nicht – sie sind aus verfassungsrechtlichen Gründen unversetzbar.“

Präsident des Landesgerichts Klagenfurt,  Manfred Herrnhofer
Präsident des Landesgerichts Klagenfurt, Manfred Herrnhofer © Helmuth Weichselbraun

Hilfe von Dolmetschern

Kornprath steht am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn: Seit dem 1. Februar ist sie Richterin am Landesgericht. „Sie ist eine sehr fähige, fleißige und motivierte Richterin, hat aber kaum Berufserfahrung. Wir werfen sie ins Feuer – aber was sollen wir machen?“, fragt sich der Präsident. Da sie kein Slowenisch spricht, werden die Verhandlungen mithilfe eines Dolmetschers geführt. Der Einsatz ist höchstwahrscheinlich nur vorübergehend, denn sobald eine Fixplanstelle frei wird, wird sich Kornprath dort bewerben, vermutet Herrnhofer. „Dann müssen wir den Nächsten einsetzen. Wenn der geht, den Nächsten. Und so weiter.“ Damit herrsche „echter Notbetrieb“ an den beiden Gerichten. Das Team vor Ort funktioniere zwar „hervorragend, aber die Voraussetzungen sind sehr schwierig. Beide Gerichte sind zu 160 Prozent belastet.“

Herrnhofer hätte sich eine andere Lösung gewünscht. „Wir wollten Kompetenzzentren in Klagenfurt und Völkermarkt mit slowenischen Verhandlungstagen. Es kam aber nie zu einer Entscheidung.“ Er ergänzt: „Wenn jetzt jemand sagt, dass wir ja seit 30 Jahren wussten, dass Richter Boschitz in Pension gehen wird, kann ich nur entgegnen, dass wir sehr wohl gesucht haben. Aber leider gibt es niemanden.“

Die zweisprachigen Bezirksgerichte standen bereits mehrfach kurz vor der Schließung, Herrnhofer hingegen stellt sie „betriebswirtschaftlich infrage“.

„Keine Lösungen für Hermagor und Villach“

Laut der Volksgruppenredaktion des ORF Kärnten kündigte Justizministerin Anna Sporrer die Einrichtung der von Herrnhofer gewünschten Kompetenzzentren für slowenischsprachige Verhandlungstage in Klagenfurt und Völkermarkt an. Vertreter der slowenischen Volksgruppe zeigten sich darüber jedoch überrascht und verwiesen darauf, dass damit das bestehende zweisprachige Gerichtswesen weiter geschwächt werde.

Der Zentralverband slowenischer Organisationen (ZSO) sagt weiters: „Die Ministerin erwähnt dabei keinerlei Lösungen für den Gerichtsbezirk Villach und auch nicht für den Gerichtsbezirk Hermagor, sondern nur für Klagenfurt und Völkermarkt, sodass ein großer Teil des zweisprachigen Gebietes von einer Regelung unberücksichtigt bliebe.“ Der ZSO fordert daher, einen seiner Vertreter in die Verhandlungsgruppe aufzunehmen. „Wir hoffen, dass dies unverzüglich geschieht und dass sich nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen, als den Kärntner Slowenen bereits im Voraus ausgehandelte ,Kompromisse‘ präsentiert wurden.“

Todesanzeige für Gerichte

In Form einer Parte mit schwarzem Rand hat der Rat der Kärntner Slowenen am Dienstag eine Presseaussendung mit dem Titel „Tod der zweisprachigen Gerichte“ versendet. „Man kann von einem Sterben auf Raten sprechen, aber auch davon, dass der Staatsvertrag im Bereich der Justiz nur mehr auf dem Papier existiert“, stellt der Rat fest.

Reaktionen

„Dass im Jahr 2026 kein einziger Richter mehr zur Verfügung steht, der Verfahren in slowenischer Sprache direkt führen kann, muss ein Weckruf sein“, reagiert Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen und Landessprecherin der Grünen Kärnten, auf den bevorstehenden Ruhestand des slowenischsprachigen Richters. „Damit wird ein wesentlicher Teil gelebter Zweisprachigkeit im Justizbereich ausgehöhlt und die zentrale Verpflichtung aus dem Staatsvertrag von 1955 droht an praktischer Bedeutung zu verlieren“, so Voglauer. Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerinnen Sporrer und Bauer, seien nun dringend gefordert, eine tragfähige und zukunftssichere Lösung sicherzustellen. „Die zweisprachige Gerichtsbarkeit darf nicht in einem dauerhaften Notbetrieb enden, sondern braucht eine klare strukturelle Absicherung.