Neue Regeln gelten ab 1. Mai für E-Scooter. So müssen die Gefährte etwa mit Blinkern am Lenker ausgestattet sein und für unter 16-Jährige gilt eine Helmpflicht (wir berichteten). Doch nicht nur die Straßenverkehrsordnung wurde novelliert, am Knittelfelder Hauptplatz im Bereich der Gastgärten herrschen ab Freitag ebenfalls neue Spielregeln: Die Stadtgemeinde hebt die Begegnungszone auf, der Platz wird zum reinen Fußgängerbereich. Das bedeutet: E-Roller-Fahren ist dort verboten, die Polizei kann konsequent strafen.

Diese Maßnahme kommt nicht von ungefähr. In der Innenstadt ist es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen. Und somit auch zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern. Das soll vermieden werden, indem das Befahren mit E-Scootern und Fahrrädern (beide sind rechtlich gleichgestellt) untersagt wird. Wobei: Problemverursacher seien in der Vergangenheit die E-Scooter-Fahrer gewesen – und nicht die Radfahrer, wie es vonseiten der Stadtgemeinde heißt.

Gesetzliche Grundlage

Außerdem wird berichtet: Bisher sei es der Polizei in vielen Situationen nur eingeschränkt möglich gewesen, gegen E-Roller-Fahrende am Hauptplatz vorzugehen. Die neue Regelung schaffe erstmals eine eindeutige gesetzliche Grundlage, die konsequente Kontrollen und bei Verstößen auch Sanktionen ermöglicht.

„Gerade in stark frequentierten Bereichen braucht es klare Spielregeln. Die gesetzliche Anpassung war notwendig, um hier Rechtssicherheit zu schaffen und ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten“, so Bürgermeister Harald Bergmann.

Gefährliche Situationen

Amra Haller, Ausschussobfrau für Verkehr und Sicherheit: „In unseren Fußgängerbereichen kam es zuletzt vermehrt zu gefährlichen Situationen durch Roller. Deshalb haben wir eine klare Regelung getroffen, um die Sicherheit für alle zu erhöhen.“

Weitere Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung sind unter anderem das Alkohollimit (0,5 Promille) und das Transportverbot: Weder Waren noch Menschen dürfen transportiert werden. Revierinspektor Michael Doler von der Polizei Knittelfeld sagt: „Die neuen gesetzlichen Vorgaben geben uns erstmals ein klares und wirksames Instrument in die Hand. Wir können nun konsequent einschreiten und Verstöße entsprechend ahnden – das war bisher in vielen Situationen so nicht möglich.“

Übrigens: Am Donnerstag, 30. April, werden ab 14.30 Uhr Sensibilisierungsmaßnahmen am Hauptplatz gemeinsam mit der Polizei durchgeführt.

Für E-Scooter gelten ab 1. Mai neue Regeln
Für E-Scooter gelten ab 1. Mai neue Regeln © KLZ / Michaela Egger