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Hitzige Debatte um zu strenge Parkraum-Regelung

Einfahrt in die St. Veiter Fußgängerzone ist für Ladetätigkeit zu gewissen Zeiten erlaubt. Viele Geschäftsleute regen sich aber jetzt über die zu strenge Kontrolle auf und meinen, die gesamte Regelung sei unternehmerschädlich.

In der St. Veiter Altstadt darf man sein Auto für Ladetätigkeiten abstellen
© Dorian Wiedergut
In der St. Veiter Altstadt darf man sein Auto für Ladetätigkeiten abstellen
Dorian Wiedergut
Redakteur Regionalredaktion St. Veit/Feldkirchen