Neue Koalitionsverhandler, altes Problem: Auf Bundesebene steht die Konsolidierung des Budgets weiterhin im Mittelpunkt der laufenden Regierungsverhandlungen. Auch in der Steiermark wartet auf die neu angetretene Landesregierung massiver Einsparungsbedarf.
Denn die Ausgaben des Landes Steiermark und der steirischen Gemeinden steigen schon seit Jahren deutlich stärker als die Inflation, wobei die Ausgaben insbesondere durch die Bereiche Gesundheit und soziale Wohlfahrt in die Höhe getrieben wurden und werden.
Die Pro-Kopf-Finanzverschuldung des Landes Steiermark wie auch der steirischen Gemeinden liegt damit im Bundesländervergleich klar über dem Durchschnitt. Das schränkt den Spielraum für eine wettbewerbstaugliche Ausgestaltung des Wirtschaftsstandorts massiv ein. Parallel belasten die für die Finanzierung des öffentlichen Haushalts notwendigen Einnahmen aus Steuern und Abgaben die selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen.
„Die hohen Standort- und Lohnnebenkosten werden zu Leistungshemmern“, warnt der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Josef Herk. Daher gilt es, diese beiden in Wechselwirkung zueinanderstehenden Parameter zu optimieren, um die Wettbewerbsfähigkeit und somit den Wohlstand im Land zu erhalten beziehungsweise zu verbessern.
Als ein Instrument dafür haben Wirtschaftsvertreter der Landespolitik eine Standortpartnerschaft angeboten, die den Rahmen für Planungssicherheit schafft und gezielt Lösungen für Investitionen, den Landeshaushalt sowie Strukturreformen durch konkrete Maßnahmen (siehe unten) umsetzt.
Nur so könne Spielraum für Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung geschaffen werden, die Basis für den Wohlstand sind, so Herk: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt – denn der Standort Steiermark kann nur mit einem gemeinsamen Verständnis und zielgerichtetem Tun konkurrenzfähig bleiben bzw. werden.“
Spielraum schaffen
Maßnahmen, die im Bereich der öffentlichen Haushalte zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beitragen und daher von der Wirtschaft eingemahnt werden.
- Einsparungspotenziale nutzen, Effizienz steigern. Pflichtausgaben sind auf rechtliche und strukturelle Änderungen zu prüfen, Ermessensausgaben können direkt beeinflusst werden.
- Wirkungscontrolling und Aufgabenorientierung verbindlich gestalten. Das derzeitige Wirkungscontrolling stellt eine reine Berichterstattung dar, das keine Anreize zur Effizienzsteigerung bietet. Es braucht verbindliche Ziele – und Konsequenzen bei Nichterreichen.
- Transparenz bei Detailberichten gewährleisten. Die Finanzberichte des Landes Steiermark geben zu wenig Einblick in die Details des Haushaltes.
- Leerstandsabgabe und weitere Bagatellsteuern abschaffen. Die Möglichkeit zur Einhebung einer Leerstandsabgabe bringt einen hohen administrativen Aufwand und nur wenig Zusatzeinnahmen. Weitere Bagatellsteuern, wie etwa die Lustbarkeitsabgabe oder den Tourismusinteressentenbeitrag, gilt es auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis hin zu untersuchen.
- Begutachtungsrecht bei Gemeindeverordnungen einführen. Wie auf Bundes- und Landesebene sollen auch kommunale Verordnungen einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.