
Grundsätzlich gilt: Befristete Mietverhältnisse können im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Was ist beim Kündigungsschreiben zu beachten und müssen wirklich drei Nachmieter genant werden? Experten der Mietervereinigung klären auf.
Grundsätzlich gilt: Befristete Mietverhältnisse können im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
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