Die österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat rund um die Digitalsteuer ein ganzes Paket an Maßnahmen geschnürt. Ein Teil davon richtet sich gegen eine weit verbreitete Praxis im Onlinehandel, der auch steirischen Händler schwer zu schaffen macht: Im internationalen Onlinehandel gilt bisher eine Umsatzsteuerbefreiung für Pakete mit einem Wert unter 22 Euro. Vor allem bei chinesischen Versandhändlern wie AliExpress wurde deswegen oft einfach ein niedrigerer Warenwert angegeben. Bei kleinen Versendern galt zudem eine jährliche Lieferschwelle von 35.000 Euro, erst ab diesem Wert wurde in Österreich versteuert. Beides fällt, versteuert wird ab dem ersten Cent. Verantwortlich dafür ist die Plattform, nicht der Versender. 

Der österreichische Handel zeigt sich mit dieser Neuregelung zwar durchaus zufrieden, fordert aber, dass bei der Umsetzung aufs Tempo gedrückt wird. Nicht erst 2021, sondern bereits 2020 müsse diese 22-Euro-Freigrenze fallen, fordert Gerhard Wohlmuth, Obmann der Sparte Handel in der WKO Steiermark. „Die Politik muss Steuermaßnahmen vorantreiben, die treffsicher sind und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen – daher muss die Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten vorzeitig auf nationaler Ebene abgeschafft werden."

"Bewusst falsch deklarierter Warenwert"

„Die Sparte Handel der WKO Steiermark setzt sich dafür ein, dass die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten in Österreich bereits 2020 – und damit vorzeitig - abgeschafft wird“, betont Wohlmuth. Denn: „Täglich werden rund 30.000 Pakete aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich importiert. Der überwiegende Anteil dieser Sendungen werden bewusst falsch deklariert. Die Abschaffung der Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten müsse 2020 – und nicht erst 2021 abgeschafft werden. "Dieses Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelskonzerne muss so rasch wie möglich geschlossen werden."

"Nicht abwarten, sondern rasch reagieren"

Der Sprecher des steirischen Handels hält fest: „Andere Mitgliedsstaaten - zum Beispiel Schweden - haben das bereits erkannt und die Freigrenze vorzeitig abgeschafft. Das wünscht sich auch der steirische Handel.“ Die Streichung der Freigrenze für Online-Bestellungen aus Drittstaaten bedeutet, dass Pakete künftig ab dem ersten Cent zu verzollen und zu versteuern sind. Die aktuell geltende Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze bei 22 Euro eröffnet die Möglichkeit zur Umgehung der korrekten Versteuerung. „Das kann nicht im Interesse Österreichs sein“, so Wohlmuth. „Mit der Streichung der Freigrenze wird ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelskonzerne geschlossen. Das ist notwendig und sinnvoll.“ Die Politik dürfe nicht abwarten – "sondern muss rasch handeln".