Aus den USA wurde kürzlich gemeldet, dass Firmen wie Google oder Facebook ihren Mitarbeitern das Gehalt kürzen, wenn diese im Homeoffice sind. Ist das auch bei uns möglich?

Grundsätzlich nein, meint Arbeitsrechtsexperte Max Turrini von der Arbeiterkammer Kärnten. „Wird das kollektivvertragliche Entgelt bezahlt, wäre eine Lohnreduktion ein Fall des Lohn- und Sozialdumpings.“ Bei Gehältern, die über dem Kollektivvertrag liegen, können zwar freie Vereinbarungen getroffen werden. „Allerdings verringert sich ja nicht die Arbeitsleistung. Und die Pendelstrecke, die durch das Homeoffice entfällt, wird sowieso nicht bezahlt.“ Würde dennoch eine Kürzung der Entlohnung im Homeoffice vereinbart, „könnte das sittenwidrig sein und gegen die Gleichbehandlung verstoßen“, sagt Turrini. „Es wäre also fraglich, ob das einer Überprüfung vor Gericht standhält.“

AK-Arbeitsrechtsexperte Max Turrini
AK-Arbeitsrechtsexperte Max Turrini © KK

Und kann er mir einen Kostenersatz für die Anreise streichen?

Etwas anderes wäre es, wenn der Betrieb die Anreisekosten trägt und das an das tatsächliche Vorliegen der Kosten geknüpft ist. Diese könnten nach Vereinbarung gestrichen werden.

Auf Gratissnacks wie etwa Mittagessen kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Homeoffice keinen Rechtsanspruch ableiten; Essensgutscheine, die im Betrieb ausgegeben werden, müssen jedoch weiter gewährt werden, außer, diese sind explizit an die Arbeit im Betrieb vor Ort geknüpft.