Die Billigfluggesellschaft Ryanair geht gegen die Corona-Staatshilfen für Airlines juristisch vor und hat vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen staatliche Beihilfen für Air France und SAS eingelegt. Zur Einordnung: Auch in Österreich hat Ryanair als Besitzer der Laudamotion wenig Freude mit etwaigen staatlichen Finanzhilfen für die Lufthansa-Konzerntochter AUA.

"Bisher hat die Europäische Kommission nur zwei Entscheidungen getroffen, und wir haben formell gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, und wir werden vor Gericht gehen", sagte Ryanair-Finanzchef David O'Brien am Dienstag.

Ryanair fürchtet Marktverzerrung

Der Einspruch betrifft sowohl Air France als auch SAS. Zur wirtschaftlichen Bewältigung des Reiserückgangs angesichts der Corona-Pandemie hatte die französische Regierung beschlossen, die Air France zu unterstützen, indem sie der Airline erlaubt, bestimmte Steuerzahlungen aufzuschieben. SAS bekam von den Regierungen Dänemarks und Schwedens einen Kredit in Höhe von 3,3 Milliarden Kronen (310 Millionen Euro), für den die Staaten garantieren.

"Die Garantie bedeutet, dass die SAS diese Summe niemals zurückzahlen muss", sagte O'Brien. In Bezug auf Air France sagte er, die Tatsache, dass französische Fluggesellschaften "keine französischen Flughafensteuern zahlen müssen, aber nicht-französische Fluggesellschaften schon", sei eine Marktverzerrung. "Wir werden gegen alle Entscheidungen der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen, Berufung einlegen", sagte O'Brien weiter. Ryanair ist eine private Billigfluggesellschaft, die nationale und internationale Strecken in einer Reihe von europäischen Ländern anfliegt.