1. Es vergeht keine Woche, in der nicht Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft angekündigt werden. Wie viel Geld ist bisher tatsächlich geflossen?
Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck haben gerade eine Zwischenbilanz über die bisherigen Staatshilfen für Unternehmen gezogen. „Nach einem Monat sind bereits Soforthilfen und Liquidität in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro finanziert worden.“ Rechne man noch die Kurzarbeit hinzu, seien es mittlerweile über zehn Milliarden Euro, so Blümel. Es gebe Steuerstundungen im Ausmaß von rund vier Milliarden Euro und vom Härtefallfonds seien in der ersten Phase 121 Millionen Euro über die Wirtschaftskammer ausbezahlt worden, bei 144.000 Anträgen.

2. Für diesen Härtefallfonds, der über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird, hat nun die zweite Phase begonnen. Was bedeutet das?
Zur Verfügung stehen bis zu 2000 Euro, die über drei Monate lang ausbezahlt werden können, insgesamt also bis zu 6000 Euro. Im Gegensatz zur ersten Phase fallen sowohl die Verdienstobergrenze als auch die -untergrenze als Eintrittskriterium weg. Auch Nebeneinkünfte und Mehrfachversicherungen sind nun kein Ausschlusskriterium mehr. Insgesamt steht für betroffene Kleinunternehmer ein zwei Milliarden Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung. Details gibt’s unter: wko.at/haertefall-fonds

3. Rund um die Finanzhilfen wird Kritik laut, die Abwicklung etwa von Überbrückungskrediten, dauere zu lange. Zu Recht?
Die Banken hätten in den vergangenen Wochen „massive Fortschritte“ bei der Abwicklung der Finanzhilfen für die Unternehmen gemacht, sagt WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl. Bisher seien mehr als 113.000 Stundungen bei Kreditzahlungen vorgenommen worden. Das Kreditmoratorium hätten bereits mehr als 17.000 Personen in Anspruch genommen. Dieses wurde vor allem für private Haushalte und Kleinstunternehmen geschaffen, die in der Coronakrise in finanzielle Engpässe geraten sind, und ermöglicht die Stundung von Verbraucherkrediten auf drei Monate.

Schramböck, Blümel, Treichl
Schramböck, Blümel, Treichl © EXPA/ Roland Schlager/APA-POOL

4 Wie hoch liegt die Staatshaftung für die Kredite maximal?
Das Finanzministerium hat bisher 1,8 Milliarden Euro an Garantien genehmigt, um Kreditvergaben an KMU und größere Unternehmen zu erleichtern. Seit letzter Woche sind erstmals nicht nur 80 Prozent Staatshaftung möglich, sondern auch 90 und bis 500.000 Euro auch 100 Prozent Garantie.

5. Ist es zu bürokratisch, um Hilfe des Staates anzusuchen?
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder sagt klar Ja und spricht von Chaos. Alleine bei der Kurzarbeit sehe man 200 offene Fragen. Auch bei Härte- und Hilfsfonds habe man es teils mit nicht anwendbaren Regelungen zu tun. AMS und Wirtschaftskammer seien mit einer Antragsflut konfrontiert: „Der Bürokratiewahnsinn muss aufhören, nicht für jede Maßnahme müssen neue Antragsstellen und Prozesse erfunden werden.“ Betriebe dürften nicht weiter kriminalisiert werden.

6. Wie krisensicher sind die Banken?
Geht es nach dem Obmann der Banksparte Andreas Treichl, ist es um die finanzielle Fitness heimischer Banken bestens bestellt. Das österreichische Bankwesen sei „extrem liquide und extrem gut kapitalisiert“, die Rate an notleidenden Krediten liege momentan bei lediglich zwei Prozent. „Niemand muss sich sorgen, dass den Banken die Luft ausgeht.“

7. Kann Österreich nach eigenem Ermessen Betriebe fördern?
Nein. In der EU müssen sich die Mitglieder an beihilferechtliche Regeln halten. Diese sind notwendig, um gleiche Wettbewerbungsbedingungen für alle zu schaffen. Blümel plädiert nun dafür, dieses Recht temporär auszusetzen, um Staatshilfen an Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU auszugeben. Die EU verteidigt die Beihilferegeln als Grundlage des Binnenmarkts.