Montavgormittag fand eine Pressekonferenz zu "Aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft" mit Finanzminister Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Andreas Treichl, WKÖ-Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung statt. Die wichtigsten Punkte dazu lesen Sie hier:

Blümel zog eine erste Zwischenbilanz zum 38 Milliarden Euro schweren Schutzschirm des Bundes. Es sei ein umfassendes Netz mit einem großen und breiten Instrumentenkoffer eingerichtet worden:

  • Soforthilfen und Liquiditätsmaßnahmen wurden bisher im Ausmaß von 5,7 Milliarden in Anspruch genommen, gemeinsam mit der  Kurzarbeit seien bereits über 10 Milliarden Euro geflossen, so Blümel.
  • Steuerstundungen tätigte das Finanzministerium bereits im Ausmaß von 4 Milliarden Euro.
  • Im Härtefallfonds wurden in erster Phase 121 Millionen Euro ausgezahlt, 144.000 Anträge wurden eingereicht.
  • Heute, Montag, startet die 2. Phase. Es fallen Verdienstgrenzen weg, Nebeneinkünfte und Mehrfachversicherungen sind nun möglich.
  • Notfallhilfe: Das Finanzministerium hat Garantien und Haftungen im Ausmaß von über zwei Milliarden Euro genehmigt.
  • Über 600 Anträge mit einem Haftungsvolumen von über 100 Millionen Euro wurden getätigt. Das Kreditmoratorium ist 110.000 Mal beantragt worden.

"Beihilfenrecht aussetzen"

Mit einer Forderung an Brüssel ließ Finanzminister Blümel aufhorchen. Er will das EU-Beihilfenregime, das unlauteren Wettbewerb verhindern soll, aussetzen, so wie es bereits beim Stabilitätspakt erfolgt ist. Das Beihilfenrecht soll temporär ausgesetzt werden. Denn viele Hilfsprodukte müssen derzeit mit der Kommission verhandelt und abgeklärt werden. "Gerade in der Zeit einer Krise solcher Ausmaßen soll eine Ausnahme gemacht werden, damit wir als Bundesregierung nicht gehindert werden, zu helfen."

Die Verhandlungen mit der EU seien sehr komplex und verzögerten den Prozess, sagte Blümel. "Wenn man in allen anderen Bereichen in der EU Solidarität walten lassen, dann auch im Beihilfenrecht." Er habe kein Verständnis, wenn es verboten sei, eigenen Unternehmen in der Not zu helfen.

Ausfallsgarantie für KMU

Wirtschaftsministerin Schramböck betont, dass Banken Kredite an KMU ohne Bonitätsprüfung bis 500.000 Euro nun sehr viel rascher vergeben können, der Bund übernimmt dafür die volle Ausfallsgarantie: "100-Prozent-Garantien können abgeholt werden und werden vom Staat entsprechend besichert. Ein wichtiger Rettungsanker für Klein- und Mittelbetriebe."

In drei Punkten müssten die Banken KMU unterstützen, sagt Schramböck:

  • "Die Zinsen müssen in den zwei Jahren bei null liegen, die Banken hätten bereits zugesagt, bei Kurzarbeit zu helfen."
  • "Das Verlangen von Businessplänen ist in diesem Fall zurückzustellen. Bei KMU geht es darum, wie es diesen vor der Krise gegangen ist. Die 100-prozentige Garantie gibt der Staat."
  • "Die interne Kommunikation zwischen Unternehmen und Banken ist besonders wichtig."

Über 600 Personen (Volumen über 100 Millionen Euro) hätten das Produkt bereits in Anspruch genommen, ergänzte Blümel.

Banken-Bundesspartenobmann Treichl betonte, dass viele Bankmitarbeiter derzeit rund um die Uhr arbeiteten. "Wir haben ein Kreditvolumen von über 14 Milliarden Euro und 113.000 Stundungen. Die Zahl nimmt massiv zu."

"Extrem liquide"

Die Situation seitens des Finanzwesens sei so, dass man diese Krise  noch eine Zeitlang aushalten könne, sagte Andreas Treichl. Das österreichische Bankwesen sei "extrem liquide und extrem gut kapitalisiert". Die Zahl der notleidenden Kredite liege derzeit bei 2 Prozent "und war schon einmal bei 14 Prozent". Niemand brauche sich Sorgen zu machen, dass den Banken die Luft ausgeht. Die Kapitalbasis der österreichischen Kreditinstitute habe sich in den letzten drei Jahren verdreifacht: "Ich glaube nicht, dass sich dadurch irgendwelche Probleme ergeben werden."

Für 7300 Lehrlinge, deren Abschlussprüfung im März oder April verschoben wurde, will man die Differenz in ihrem Gehalt übernehmen, betonte Schramböck.

Auf Nachfrage betonte Blümel davon auszugehen, die milliardenschweren Wirtschaftshilfen und Kurzarbeit ohne Gegenfinanzierung finanzieren zu können.