Die BAWAG P.S.K. muss Überziehungszinsen und Mahngebühren rückwirkend zurückzahlen, teilte heute die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) mit Verweis auf ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien mit.

Für die Kunden der Bank ist das Urteil aber nur ein Etappensieg - denn nur ein Teil des zurückzuzahlenden Geldes wird automatisch auf das Kundenkonto überwiesen. Konkret heißt das: Verzugszinsen bei allen laufenden Krediten werden automatisch rückwirkend bis 1. Jänner 2007 richtiggestellt.

Für alles andere muss der Kunde aktiv werden: Die Mahngebühren sowie alle vor 2007 verrechneten Verzugszinsen müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Bei bereits zurückbezahlten Krediten müssen Betroffene der Bank eine Kontoverbindung für die Gutschrift mitteilen.

Damit hier die Kunden nicht gleich zweimal zum Handkuss kommen, bietet die AK OÖ eine Sammelaktion an. Betroffene müssen dazu dem AK-Konsumentenschutz die Kontonummer des zu korrigierenden Kredits und eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln, teilte die AK OÖ am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Die Bank, die sich mehrheitlich im Besitz des US-Finanzinvestors Cerberus befindet, hatte in ihren Preisblättern gestaffelte Mahngebühren von bis zu 55 Euro und verrechnet. Und für jeden Zahlungsverzug wurden fünf Prozent Überziehungszinsen bei vierteljährlicher Kapitalisierung zusätzlich zu den Sollzinsen fällig.

AK-OÖ-Chef Johann Kalliauer verspricht auch gegen andere Banken vorzugehen, die gleichwertige Klauseln weiterhin verwenden.