„Unternehmen müssen vorsichtig sein, wie sie werben“: Diese Schlussfolgerung zieht Nina Sterzl, Rechtsanwältin in Wien, aus dem jüngsten Urteil gegen Adidas. Das Landgericht im deutschen Nürnberg-Fürth untersagte dem Sportartikelhersteller, mit dem pauschalen Slogan zu werben, dass man im Jahr 2050 klimaneutral sei. Die deutsche Umwelthilfe hatte die Klage angestrengt und Recht bekommen. Es war übrigens lediglich ein Satz auf der Adidas-Website, der beanstandet wurde.
Ein ähnliches Urteil fällte Ende Juni 2024 der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gegen Katjes, das mit „klimaneutralen Fruchtgummis“ an das grüne Gewissen der Naschkatzen appellierte. Tatsächlich handelte es sich – wie im Fall von Adidas – um Greenwashing, so die Höchstrichter. Weder Katjes, noch Adidas konnten ausreichend darlegen, wie genau sie die Klimaneutralität erreichen würden.
Gerichte orientieren sich an strenger EU-Vorgabe
Das Interessante an den Urteilen sei, so Sterzl von der Kanzlei Brandl Talos, dass die Richter detaillierte Anforderungen an „grüne Werbung“, insbesondere den Begriff „klimaneutral“, definieren und sich bereits an einer EU-Richtlinie orientieren, die zwar in Kraft, aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Die sogenannte „EmpCo-Richtlinie“ (EmpCo steht für „Empowering Consumers“) will Verbraucher gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen schützen. Sie ist Teil des Green Deals und gilt seit mehr als einem Jahr.
Sterzl: „Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die nationalen Bestimmungen müssen spätestens ab dem 27. September 2026 angewendet werden.“ In Deutschland liegt ein Umsetzungsentwurf vor, in Österreich noch nicht.
Doch bereits jetzt gebe es offenbar keine Schonfrist mehr für Unternehmen, wenn diese Greenwashing betreiben, schlussfolgert Sterzl und nennt ein Beispiel: „Beliebt sind CO2-Kompensationszahlungen, doch CO2-Zertifikate reichen nicht aus, um mit Klimaneutralität zu werben.“ Wer sich das auf die Fahnen hefte, muss entsprechende Maßnahmen belegen können, etwa durch Gutachten von Sachverständigen, meint Sterzl. „Ein QR-Code auf der Werbung könnte zu den Informationen verlinken.“
Keine CO2-neutralen Flüge
Ein aktuelles Höchsturteil zu Greenwashing wie jenes des deutschen BGH gegen Katjes gibt es in Österreich zwar noch nicht, aber „das würde vom Obersten Gerichtshof in Österreich nicht anders beurteilt werden“, ist Sterzl überzeugt, „denn die gesetzliche Lage ist ähnlich und die Rechtsprechung vergleichbar.“ In Österreich wurde im Herbst 2023 den Austrian Airlines gerichtlich untersagt, mit CO2-neutralen Flügen zur Biennale nach Venedig zu werben. Denn der nachhaltige Flugkraftstoff wurde dem Kerosin lediglich beigemengt. Die AUA ging nicht in Berufung.
„Die jüngsten Urteile“, so Sterzl, „haben die Träumereien von Unternehmen eingedämmt. Pauschale Aussagen zu Klimazielen ohne Hintergrund und Aufklärung sind nicht ratsam.“
Meistens sind es Verbraucherschützer, die Klagen in die Wege leiten. Als Anwältin hat Nina Sterzl mit Unternehmen zu tun, die wegen einer irreführenden Werbung zum Beispiel vom VKI (Verein für Konsumentenschutz) gemahnt werden. Ihr Rat: Bevor sich Firmen ein Corporate Design geben, sollten sie abklären, ob das mit den Greenwashing-Vorgaben vereinbar ist.
Grüne Versprechen verleiten zum Kauf
Denn wenn es zu einem Shitstorm, einer Abmahnung oder gar einer Klage komme, sei es zu spät. „Dann ist der Reputationsschaden da. Solange keine Klage vorliegt, versuchen wir zu vermitteln.“ Oft werde die Werbung zurückgezogen. So hat es auch Adidas gemacht (übrigens vor dem Urteil). Sterzl: „In vielen Unternehmen fehlt noch das Bewusstsein für die Thematik.“
Gerichtsverfahren gebe es in Österreich noch nicht viele. Obwohl, so schätzt Sterzl, in der Werbung bei jedem dritten Produkt Greenwashing betrieben würde. „Mich wundert, dass es in Österreich so ruhig ist.“ Springen Konsumenten überhaupt auf grüne Versprechen an? Definitiv ja, die Kaufentscheidung hängt laut Umfragen davon ab. 70 Prozent ziehen Produkte vor, die grün beworben werden, 50 Prozent richten ihre Kaufentscheidung danach aus.