1. Extreme Unwetter richten in Österreich gerade wieder enorme Schäden an. Wie ist die Haftung geregelt, wenn dabei durch das eigene Hab und Gut ein Schaden am Eigentum anderer entsteht – etwa durch herabfallende Ziegel oder umstürzende Bäume?
Antwort: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt, dass der Besitzer des Gebäudes oder "Werkes" dann für Schäden haftet, wenn das Gebäude bzw. "Werk" mangelhaft ist, wie der Rechtsanwalt Philipp Wieser von der Kanzlei "Held Berdnik Astner & Partner" erklärt. Der Begriff "Werk" sei dabei relativ weit zu verstehen. "Umfasst sind alle künstlichen Aufbauten, ein Schutzdach, Wegschranken, Schächte, Absperrungen, Stützmauern, Zäune oder auch Grabsteine", sagt der Jurist. Die Rechtsprechung wende diese Norm analog auch auf Bäume an.