Nach den verheerenden Unwettern in Kärnten stehen gerade wieder viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz und es stellt sich die Frage, welche Versicherung im Falle von Naturkatastrophen überhaupt hilft. Wann sind Schäden durch Naturgewalten durch die Eigenheimversicherung wirklich gedeckt? Wir haben beim Klagenfurter Versicherungsexperten Reinhard Jesenitschnig nachgefragt. Er sagt: "Für das Eigenheim beziehungsweise Gebäude ist die Sturmversicherung zuständig. Diese Sparte enthält mehrere versicherte Gefahren." Hier ein kleiner Überblick:

  1. Sturm. Davon spricht man, wenn Windgeschwindigkeiten über 60 km/h gegeben sind.
  2. Hagel bzw. Schäden an Gebäuden durch Hagelkörner. Meist ist das Dach betroffen, oftmals aber auch die Fassade. "Hier ist darauf zu achten, dass auch optische Schäden mit einer ausreichenden Summe versichert sind", warnt Jesenitschnig und erklärt: "Das sind Schäden, die nur optisch sind: Zum Beispiel, wenn Bleche durch Hagel unansehnlich werden, aber ihre Funktion noch voll erfüllen - also den Schutz von Gebäudeteilen vor eindringenden Niederschlägen. Blechdächer sind häufig davon betroffen.
  3. Erdrutsch. Ein solcher liegt vor, wenn Wasser in den Boden eindringt und Erde in Hanglage vom Untergrund gelöst wird und abrutscht.
  4. Felssturz: Es löst sich beispielsweise ein Felsbrocken durch Erosion von einer Felswand und verursacht Schäden am Eigenheim.

"Für diese hier aufgezählten Schäden ist die Reparatur bzw. Wiederherstellung des Gebäudes bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt - wenn eine ,richtige' Versicherung bis zum Neuwert des Gebäudes vorliegt", erklärt der Versicherungsexperte.

Was nicht versichert ist

Nicht versichert sind im Rahmen der normalen Sturmversicherung  hingegen, wie Jesenitschnig betont, Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser und durch Vermurung. "Von Muren spricht man, wenn durch Wassermassen wie Wildbächen oberflächiges Material wie Geröll, Erdreich oder Äste ins Tal und gegen bzw. in Gebäude geschwemmt wird." Muren treten wesentlich häufiger auf als Erdrutsche, sind aber, anders als diese, nicht versichert. "Es ist also immer wichtig, festzustellen, ob eine Mure oder ein Erdrutsch vorliegt, weil die Deckung bzw. die versicherten Summen stark unterschiedlich sind", erklärt Jesenitschnig.

Was die Katastrophendeckung bringt

Für die eben beschriebenen Gefahren muss eine gesonderte Katastrophendeckung mit dem Versicherer vereinbart werden, die allerdings nur eingeschränkte Versicherungssummen enthält, "oftmals unter 10.000 Euro pro Schadenereignis", wie der Fachmann erklärt. In diesen Bereich würden auch Schäden durch Niederschlagswasser, das durch das Dach eines Hauses eindringt und im Inneren erhebliche Schäden verursachen kann, fallen. "Die Versicherungssumme im Rahmen dieser Katastrophendeckung sollte daher möglichst hoch sein. Für Eigenheime durchaus 30.000 bis 40.000 Euro, für Mehrparteienhäuser  – insbesondere bei Flachdächern – das Doppelte. Und: Die Klausel sollte auch im Rahmen der Haushaltsversicherung bestehen!" Mit dieser ist nämlich der Wohnungsinhalt gegen die im Eigenheim angeführten Gefahren versichert. Auch hier muss die Katastrophendeckung  gesondert vereinbart werden, "ebenso Schäden durch indirekten Blitzschlag an Haushaltsgeräten," sagt Jesenitschnig.

Kaskoversicherung

Auch im Rahmen der Teilkaskoversicherung - selbstverständlich auch in der Vollkaskoversicherung - sind Naturgewalten versichert. Konkret geht es hier um Schäden an Fahrzeugen durch:

  1. Blitzschlag: Etwa wenn Blitzeinschlag in einem Fahrzeug die Elektronik zerstört oder gar das Fahrzeug in Brand setzt.
  2. Felssturz: Es löst sich beispielsweise ein Felsbrocken durch Erosion und stürzt auf ein Fahrzeug.
  3. Hagel.
  4. Hochwasser, Überschwemmung durch Wasseraustritt aus fließenden oder stehenden Gewässern.
  5. Sturm bei einer Windgeschwindigkeit über 60 km/h. "Durch Sturm kann das Fahrzeug gegen eine Leitschiene gedrückt werden, häufiger ist allerdings, dass Gegenstände durch einen Sturm gegen ein Fahrzeug geschleudert werden - zum Beispiel Äste", nennt Jesenitschnig Beispiele.

Die Kaskoversicherung ersetzt die dadurch anfallenden Reparaturkosten. Allerdings ist die Kaskoversicherung eine Zeitwertversicherung, das heißt, die Versicherungsleistung sinkt mit dem Alter des Fahrzeuges.