1. Für welche Veränderungen an der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon braucht man die Zustimmung der Miteigentümer im Mehrparteienhaus?
Antwort: „Die Zustimmung braucht man im Wohnungseigentum immer dann, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer auch nur möglich erscheint“, erklärt die Grazer Rechtsanwältin Heidi Lallitsch von der Kanzlei SCWP Saxinger Chalupsky & Partner. Dabei bedarf es der Einstimmigkeit!