Per 1. Juli tritt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft. Die Maklerprovision trifft damit künftig denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat – in der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung. Bisher mussten für die Provision – meist zwei Monatsmieten – großteils die Mieter aufkommen. Eine "Einpreisung" der Provision, sprich eine Erhöhung der Mieten, ist laut Wifo-Ökonom Michael Klien auf diesem Weg nicht zu befürchten.