Per 1. Juli tritt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft. Die Maklerprovision trifft damit künftig denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat – in der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung. Bisher mussten für die Provision – meist zwei Monatsmieten – großteils die Mieter aufkommen. Eine "Einpreisung" der Provision, sprich eine Erhöhung der Mieten, ist laut Wifo-Ökonom Michael Klien auf diesem Weg nicht zu befürchten.
Was das Bestellerprinzip bringt
Novelle tritt in Kraft: Die Maklergebühr für Mieter fällt
Bisher mussten für Maklerprovision – meist zwei Monatsmieten – großteils die Mieter aufkommen. Das ändert sich ab sofort. Mietervereinigung warnt vor Umgehungskonstrukten. Wifo-Experte Michael Klien sieht nur eingeschränkten Spielraum für Überwälzung der Provision auf Mieten.
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