Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, soll dieser nun ermöglicht werden. Die Bundesregierung hat einen Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Damit können die Betroffenen vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitsmarktservices nutzen. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.
Neuerungen im Überblick
"Lohn statt Taschengeld": AMS-Zugang für junge Menschen mit Behinderung
Junge Menschen sollen nicht vorzeitig als "arbeitsunfähig" erklärt werden. Verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit wird auf 25 Jahre angehoben. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.
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