Arbeitsunfähigkeit würde derzeit sehr früh festgestellt, Betroffene dann langfristig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der die Maßnahme gemeinsam mit Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und dem Generalsekretär der Lebenshilfe Markus Neuherz im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt gab. Mit der Anhebung der verpflichtenden Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre gebe man jungen Menschen mehr Zeit für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Gesetzesentwurf geht noch diese Woche in Begutachtung, im Herbst soll der Beschluss im Nationalrat erfolgen. In Kraft treten werden die Neuerungen dann mit 1. Jänner 2024.
Innenpolitik
Bisher "arbeitsunfähige" Jugendliche erhalten Zugang zu AMS
Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, soll dieser nun ermöglich werden. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Damit können die Betroffenen vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitmarktservices nutzen. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.
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