Einkommenssteuer. Ab sofort werden die Steuer-Tarifstufen bzw. in weiterer Folge auch die Absetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst – so wird die „kalte Progression“, der inflationsbedingte Anstieg der Durchschnittssteuersätze, jährlich ausgeglichen. Zumindest zu zwei Drittel der Inflation. Zudem tritt ab Juli auch die dritte Stufe der Reform der Lohn- und Einkommenssteuern in Kraft. Für Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro sinkt der Steuersatz von 42 auf 41 Prozent.