1 Was ändert sich ab sofort für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer?
Bestehende Kredite bleiben von der Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) unberührt. Dafür ändert der im Juni erlassene und mit 1. August wirksame Text die Situation für potenzielle, private Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer anhand von drei wesentlichen Punkten. Erstens: Kredite dürfen fortan für eine maximale Laufzeit von 35 Jahren vergeben werden. Zweitens: Das Eigenkapital der Kreditnehmer muss mindestens 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten ausmachen. Drittens: Die monatliche Kreditrate darf 40 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Die Regeln gelten nicht für Kredite unter 50.000 Euro.