Ist Covid-19 eine Form „höherer Gewalt“? Diese Frage steht im Zentrum des Rechtsgutachtens von Stefan Perner, Professor am Institut für Zivil- und Zivilrechtsverfahren an der WU Wien. Im 17-seitigen Gutachten für die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) geht es um die Call-Option zum Rückkauf des Flughafens durch die Alteigentümer Land Kärnten und Stadt Klagenfurt. Diese könnte die KBV ziehen, sobald das Passagieraufkommen innerhalb eines Jahres unter 100.000 fällt. Im Falle „höherer Gewalt“ gilt die Call-Option jedoch nicht.
Laut Rechtsgutachten
Land könnte Call-Option für Flughafen "mit gewissem Risiko" ziehen
Der Kleinen Zeitung liegt das Rechtsgutachten zum möglichen Rückkauf des Flughafens vor. Eindeutige Empfehlungen gibt Zivilrechtsexperte Perner nicht ab. Aber anders als für 2020 wäre ein Ziehen der Call-Option für 2021 offenbar rechtlich möglich.
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