Der Großinvestor Siegfried Wolf muss seine Wohnung in einem Gemeindebau in Wien-Favoriten mangels "begründeten Wohnbedarfs" zurückgeben. Das geht aus einem Online-Artikel der Kronenzeitung am Dienstag hervor. Wie bereits das Nachrichtenmagazin "Profil" recherchierte, habe Wolf die Wohnung Ende der 1970er-Jahre als Lehrling bekommen. 2003 meldete er dort seinen Hauptwohnsitz wieder ab, Mieter blieb er aber weiterhin, das Geld soll auch regelmäßig eingezahlt worden sein. Mit Ende Februar aber wurde der Mietvertrag jetzt dem Vernehmen nach beendet.

Hätte Wolf die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt, hätte er sie auch weiterhin behalten können, wie die Kronenzeitung schreibt. Grund dafür sei das Ziel der sozialen Durchmischung im Gemeindebau. Da Wolf an der Adresse keinen Hauptwohnsitz angemeldet hatte, hat Wiener Wohnen ihn nun aber dazu aufgefordert, das Quartier, mangels "begründeten Wohnbedarfs", zurückzugeben. Über die Jahre sollen immer wieder Verwandte des Investors an der Adresse gemeldet gewesen sein.

Die aktuelle Einkommensgrenze für eine Gemeindewohnung liegt übrigens prinzipiell bei 3500 Euro netto im Monat. Ziehen zwei Personen zusammen, liegt sie bei 5200 Euro. Aktuell warten rund 17.000 Menschen auf eine solche Wohnung.