Laut Informationen des "Spiegel" hat der deutsche Medienkonzern Springer seinen Firmen-Verhaltenskodex zu persönlichen Beziehungen am Arbeitsplatz angepasst. "Wir müssen und wollen klarer formulieren, welches Verhalten wir gerade von Führungskräften im Falle von möglichen Interessenkonflikten am Arbeitsplatz erwarten, und unser Handeln konsequent daran messen", heißt es in einem Schreiben von Personalvorstand Julian Deutz und Tilmann Knoll (Leiter Global People & Culture) an die Mitarbeiter. Führungskräfte mit fachlicher beziehungsweise disziplinarischer Personalverantwortung müssen demnach zum Beispiel eine Liebesbeziehung zu einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin in ihrem Zuständigkeitsbereich offenlegen.

Der Verhaltenskodex existiere bei Springer schon seit Jahren. Er legt die ethischen Standards im Unternehmen fest und gilt für alle 16.500 Beschäftigten weltweit. Einer der Gründe für die Anpassung ist der Fall des Ex-"Bild"-ChefredakteursJulian Reichelt, gegen den der Konzern im Frühjahr interne Ermittlungen angestoßen hatte, und der vor rund zwei Monaten von seinen Aufgaben entbunden worden war. Im Frühling standen nach Springer-Angaben im Kern der Untersuchung Vorwürfe des Machtmissbrauchs im Zusammenhang mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen sowie Drogenkonsum am Arbeitsplatz.
Im Kodex heißt es: "Enge persönliche Beziehungen zu Kollegen, Führungskräften oder Mitarbeitern können dazu führen, dass unser beruflicher Umgang mit diesen Personen bzw. deren Arbeit von privaten Interessen beeinflusst wird." Damit sind unter anderem verwandtschaftliche Verhältnisse gemeint, aber eben auch Liebesbeziehungen und sexuelle Beziehungen.

Die Mitarbeiter können laut Kodex gegenüber dem Vorgesetzten oder der zuständigen Personal- beziehungsweise Compliance-Abteilung die Beziehung offenlegen. In dem Schreiben an die Mitarbeiter wird betont: "Beziehungen am Arbeitsplatz müssen nicht pauschal offengelegt werden und sind natürlich nicht verboten. Das ginge an jeder Lebensrealität vorbei." Transparent gemacht werden müssen demnach ausschließlich Beziehungen zwischen einer Führungskraft und einem ihr fachlich oder disziplinarisch unterstellten Mitarbeiter.