„Der Zug Richtung 2,5G und wohl auch 2G am Arbeitsplatz setzt sich jetzt in Bewegung“, sagt Arbeitsrechtsexperte Max Turrini, Leiter der Rechtsabteilung der AK Kärnten. „Die hohe Dynamik im Infektionsgeschehen“ lasse derzeit keinen anderen Schluss zu. Seit 1. November gilt – vorerst noch – 3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass auch Antigentests (für 24 Stunden) als Nachweis gültig sind. Bis Ende der Woche läuft die Übergangsfrist, während dieser müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis eine FFP2-Maske tragen. Die Telefone bei der Arbeiterkammer liefen bereits jetzt „heiß“, sagt Turrini. Hauptgrund sei, dass vereinzelt Arbeitgeber 2G oder – vermehrt – 2,5 G vorzeitig einführen wollten. Diese bewegten sich „in einer Grauzone“, erklärt Turrini, und müssten eine solche Verschärfung am Arbeitsplatz mit konkreten Risiken begründen.