Juristische Niederlage für Nestlé: Die Form der Nespresso-Kapseln kann nicht durch das Markenrecht geschützt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Nahrungsmittelmultis gegen einen Entscheid der Waadtländer Justiz abgewiesen. Die Kapsel war bis Dezember 1996 durch ein Patent geschützt, das dem Nahrungsmittelhersteller erteilt worden war. Im Juni 2000 beantragte das Unternehmen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum die Eintragung der Form der Kapsel.