Die Verunsicherung unter Kärntens Trafikanten ist groß.Entzündet hat sich diese an einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Dem Spruch zufolge unterliegt die Zuteilung von Trafiken dem Bundesvergabegesetz. Mit weitreichenden Konsequenzen: Vergaben werden künftig, befürchtet der Landesgremialobmann der Tabaktrafikanten, Wolfgang Streißnig, nur mehr befristet erfolgen. Auch die Vererbung der Konzession wäre, anders als jetzt, nicht mehr möglich. Derzeit werden frei werdende Trafiken von der Monopolverwaltung, einer Einrichtung aus der Zeit von Kaiser Joseph II., an Menschen mit Behinderung vergeben. Gibt es Nachfolger in der Familie, können auch diese die Trafik unter gewissen Bedingungen übernehmen.