Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 19 Klauseln von Erlebnisgutscheinen vom Unternehmen Jochen Schweizer Gmbh für gesetzwidrig erkannt. Darunter: Erlebnisgutscheine müssen nicht mehr innerhalb von drei Jahren ab Kauf eingelöst werden, sondern sind 30 Jahre gültig. Für eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren "muss ein sachlich gerechtfertigter Grund" vorliegen, berichtete die Arbeiterkammer (AK) am Donnerstag in einer Aussendung vom OGH-Urteil.
Oberster Gerichtshof entscheidet
Erlebnisgutscheine von Jochen Schweizer sind 30 Jahre gültig
19 Klauseln gekippt: Erlebnisgutscheine des Unternehmens Jochen Schweizer müssen nicht mehr innerhalb von drei Jahren ab Kauf eingelöst werden, sondern sind 30 Jahre gültig.
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