Die Verordnung ist eindeutig: Bis zum Ende des Lockdown ist eine touristische Beherbergung in Österreich nicht möglich, weder entgeltlich noch unentgeltlich. So die Information aus dem Büro von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Dagegen sprächen ja unter anderem schon die Ausgangsbeschränkungen.

Geht man allerdings beispielsweise auf die Buchungsplattform Booking, fänden sich da schon einige Möglichkeiten, wo man aktuell bis zum 17. Jänner buchen kann.Angeboten werden nicht nur Appartements, sondern auch Hotelzimmer und Chalets – von Kärnten über die Steiermark und Salzburg bis hin zu Tirol wird man in sämtlichen Bundesländern fündig. Und es gibt Gäste, die von diesem Angebot Gebrauch machen, wie Touristikern zu Ohren gekommen ist. Man höre immer wieder, dass sich Urlauber auf den Skipisten tummeln. Auch in der internationalen Presse ist die Tatsache, dass in Österreich die Lifte in Betrieb gehen durften, unabhängig von der Beherbergung, ein Thema.

"Strafen für Vermieter bis zu 30.000 Euro und auch Strafen für Gäste schrecken hier scheinbar nicht ab", ärgert sich Josef Petritsch, Obmann der Sparte Tourismus der Wirtschaftskammer in Kärnten, über die "schwarzen Schafe" in seiner Branche. "Wenn es solche Fälle gibt, haben wir kein Verständnis dafür. Falls notwendig, werden sie auch zur Anzeige gebracht. Dass einzelne schwarze Schafe mit ihrem Verhalten unsere ganze Branche schädigen, ist inakzeptabel", sagt auch Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.

Kontrollen durch lokale Gesundheitsbehörden

Genau wie Petritsch fordert sie die Vermieter auf, "in der aktuellen Situation an einem Strang zu ziehen, um weiteren Ansteckungen keine Chance zu geben und das Öffnen am 18. Jänner nicht zu gefährden". "98 Prozent der Kollegen halten sich an die Regeln. Umso ärgerlicher ist es, dass einige wenige glauben, hier schnell etwas verdienen zu müssen", so Petritsch. Kontrollen erfolgen durch die lokalen Gesundheitsbehörden, sofern Anzeigen vorliegen.

Aber nicht nur offiziell über Buchungsportale, auch "unter der Hand" werde nach Zimmern gefragt, heißt es seitens des Tourismusverbandes Schladming. Telefonische Anfragen zur Unterbringung in Privatunterkünften würden sich häufen.

Tatsächlich ist die Sachlage beispielsweise für die Wiener Anwältin Veronika Cortolezis nicht so eindeutig: "Solange es sich nur um die Unterbringung handelt, und diese nicht mit einer Dienstleistung wie Verköstigung, Reinigung und dergleichen verbunden ist, kann ich vermieten." Auch Bettwäsche usw. müssten sich die Gäste selber mitbringen. Nicht erlaubt sei "das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zwecke der Inanspruchnahme von Dienstleistungen".