Wer bis 18. Jänner in einem Hotel, Chalet oder Appartement übernachten will, muss nachweisen, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Auch Personen, die systemrelevante Berufe ausüben, und hierfür vor Ort sind, dürfen in Beherbergungsbetrieben nächtigen, ebenso beispielsweise Arbeiter, die auf einer Baustelle tätig sind. Nur sie alleine sind es wohl nicht, die aktuell solche Übernachtungsmöglichkeiten nutzen.
Schwarze Schafe
Trotz Lockdown: Hotels und Appartements in Kärnten buchbar
Eigentlich dürften Beherbergungsbetriebe bis zum 18. Jänner ausschließlich für Personen offen halten, die systemrelevante Berufe ausüben. Auf Booking findet man in den Kärntner Skigebieten und auch in solchen in anderen Bundesländern aber jede Menge Hotelzimmer und Appartements, die über Silvester buchbar wären.
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